Dräger Alcotest 7110 Evidential - Einstellung des Bußgeldverfahrens

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Das Amtsgericht Sulingen hat mit Beschluss vom 21.05.2012 [4 OWi 424 Js 31775/11 (8/12)] ein Bußgeldverfahren gegen einen meiner Mandanten eingestellt. Diesem war vorgeworfen worden, trotz 0,54 Promille Blutalkohol ein Fahrzeug geführt zu haben.

Für den Betroffenen war Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt worden, da die Ermittlungsakte einen Eichschein enthielt, der zum Zeitpunkt der Messung bereits nicht mehr gültig war. Dann hätten die Voraussetzungen für eine amtliche Messung nicht vorgelegen. Es kam zur Hauptverhandlung. Die zwei zuständigen Polizeibeamten waren als Zeugen geladen. Diesen gelang es, noch während der Verhandlung einen gültigen Eichschein zu besorgen. Allerdings machten die beiden Beamten in der getrennten Befragung widersprüchliche Angaben zum Ablauf der Atemalkoholmessung.

Das Gericht hat den Einstellungsbeschluss zwar nicht begründet, den Gesprächen mit der Richterin ist jedoch zu entnehmen, dass diese widersprüchlichen Angaben letztlich zur Einstellung geführt haben. Denn der "Dräger Alcotest 7110 Evidential" gilt zwar als beweissicheres Messgerät, dies jedoch nur, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem, dass gesichert sein muss, dass der Verdächtige 10 Minuten vor dem "Pusten" keinerlei Substanzen zu sich genommen hat. Die eine Beamtin wusste jedoch bereits nicht, ob überhaupt die 10 Minuten eingehalten worden waren. Der andere Beamte war sich indessen darüber sehr sicher - vielleicht zu sicher -, gab aber zu Protokoll, dass er den Mandanten lediglich gefragt habe, ob er in den letzten 10 Minuten etwas gegessen oder getrunken habe. Aus dem Beiblatt für die Atemalkoholuntersuchung ergab sich hingegen noch eine andere Version des geschilderten Ablaufs.

Je mehr die Verteidigung nachbohrte, desto weniger überzeugend wurden dabei insgesamt die Ausführungen des Beamten. Die schwammigen Angaben der Zeugen reichten dann dem Gericht nicht für eine Verurteilung aus. Der Mandant war nämlich offensichtlich nicht gefragt worden, ob er etwa eine Zigarette geraucht, ein Kaugummi gekaut oder vielleicht eine Lutschpastille zu sich genommen hat. Somit waren die Voraussetzungen einer beweissicheren Atemalkoholmessung nicht gegeben.

Der Fall zeigt, dass es sich durchaus lohnt, sich mit anwaltlicher Hilfe gegen Bußgeldbescheide zur Wehr zu setzen. In der Regel kann nur ein Anwalt qualifizierte Akteneinsicht nehmen und eine erfolgversprechende Verteidigung durchführen. Im vorliegenden Fall konnten dem Mandanten 626 € (525 € Bußgeld zzgl. Verfahrenskosten) sowie ein Monat Fahrverbot erspart werden. Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich jedoch betonen, dass dieser Rechtstipp kein Plädoyer für Alkohol am Steuer ist - Alkohol und Drogen haben im Straßenverkehr nichts verloren. Dennoch macht es das Gebot der Rechtsstaatlichkeit notwendig, rechtswidrige staatliche Sanktionen aufzuspüren und für deren Aufhebung zu sorgen. Werden nämlich von den Messbeamten die erforderlichen Regeln nicht eingehalten (dies gilt im Übrigen auch für Geschwindigkeitsmessungen), kann es zu erheblichen Messfehlern kommen. Und selbst das hohe Gut der Verkehrssicherheit rechtfertigt nicht, vermeintliche Täter zu bestrafen, die vielleicht gar keine sind.

Dieser Rechtstipp stellt einen Überblick über den Teilaspekt einer komplexen Problematik dar und kann eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Rechtsanwalt Christoph Birk

04 21 - 63 97 82 0

Häger & Birk Rechtsanwälte

Bremen, Bremen - Nord, Bremen - Lesum


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