Drastischer Wertverlust von Dieselfahrzeugen – auch erhebliche Folgen für Leasing

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Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 ist damit zu rechnen, dass schon in naher Zeit erhebliche Einschränkungen für Dieselfahrzeuge in Städten beschlossen werden. Dies kann zur Folge haben, dass entsprechende Fahrzeuge in den Städten nicht mehr gefahren werden dürfen, sie also nutzlos werden.

Folge dieser Entwicklung wird sein, dass der Wert eines Dieselfahrzeugs deutlich sinken wird; zudem wird es immer schwieriger werden, ein entsprechendes Fahrzeug weiterzuverkaufen.

Gefahren drohen auch im Bereich des Leasings von Dieselfahrzeugen!

Hier sind nicht nur Verbraucher, sondern auch Gewerbetreibende betroffen, da bei einem Vertrag mit Restwertgarantie durch den Kunden dieser dafür einzustehen hat, dass am Ende der Vertragslaufzeit der Wert auch tatsächlich erreicht wird. Sinkt der Wert des Fahrzeugs, weil das Dieselfahrzeug nur noch schwer verkäuflich ist, hat der Leasingnehmer die Differenz aus eigener Tasche zu tragen. Hier kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen!

Aus diesem Grund ist es gerade jetzt wichtig, sich mithilfe anwaltlicher Beratung über die weiteren Handlungsmöglichkeiten sowohl bei Kauf- als auch bei Leasingverträgen Gewissheit zu verschaffen. Soll an dem Vertrag festgehalten werden? Soll er aufgelöst werden? Wenn ja: Wie? Welche Ansprüche habe ich gegen die Leasinggesellschaft?

Es handelt sich um ein komplexes Rechtsgebiet, weshalb auch eine entsprechend fachkundige Beratung, die auch die wirtschaftlichen Seiten in den Blick nimmt, geboten ist. Dabei ist auch im Blick zu behalten, dass etwaige Ansprüche auch verjähren können!

Rechtsanwältin Katharina Schnellbacher, Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht und allgemeines Zivilrecht


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