Druck bei BMW: Landgericht Köln muss BMW-Abgasskandal neu verhandeln!

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Wegweisendes Urteil des OLG Köln gibt BMW-Klägern Hoffnung auf Erfolg im Rechtsstreit

Im Rahmen des Abgasskandals war bisher VW im Vordergrund der Diskussionen. Doch nun werden auch weitere Marken zur Rechenschaft und somit vor Gericht gezogen.

So hat auch der Automobilhersteller BMW bereits eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 28.05.2021, Az.: 19 U 134/20) einstecken müssen. Die Berufung eines Klägers hatte hier Erfolg, sodass das Oberlandesgericht das zuvor ergangene Urteil des Landgerichts Köln (Urteil vom 14.10.2020, Az.: 36 O 59/19) aufgehoben und zur neuen Verhandlung sowie Entscheidung zurückverwiesen hat.

Im Februar 2018 kam es durch BMW zum Rückruf des Modells BMW M550d X-Drive mit der Abgasnorm Euro 6, da die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators nicht häufig genug ausgelöst wurde. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt hat einen Rückruf gestartet. Seitens BMW sollte ein Software-Update den Fehler beheben. Laut BMW sei das Fahrzeug zwar mit einer korrekten, jedoch nicht für diesen Fahrzeugtyp geeigneten Software-Version ausgestattet.

Urteil des Landgerichts Köln leidet unter wesentlichen Mängeln

Damit hat sich der Kläger nicht zufriedenstellen lassen und brachte im Verfahren vor dem Landgericht Köln vor, dass BMW bei dem betroffenen Fahrzeug die Abgasreinigung durch unterschiedliche Abgaseinrichtungen manipuliert. Genannt wurden hierbei vor allem temperaturabhängige Abschalteinrichtungen, eine Lenkwinkelerkennung und Höhenmessungs-Abschalteinrichtungen, die bekannterweise lediglich den Zweck erfüllen, die standardisierten Abgastests zu erkennen und bei Tests der Norm zu entsprechen. Trotz dieser Einrichtungen werden die Abgaswerte während der Nutzung der Fahrzeuge im Verkehr deutlich überschritten.

Das Landgericht Köln hat diese Begründung als unzureichend für die Annahme eines Schadensersatzanspruchs wegen sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB beurteilt. Der Kläger habe nicht hinreichend begründet, dass BMW die Fahrzeuge mit gesetzeswidrigen Abschalteinrichtungen in Umlauf gebracht habe, sondern vielmehr Behauptungen ins „Blaue hinein“ getätigt.

Oberlandesgericht Köln entscheidet verbraucherfreundlich

Entgegen der Ansicht des Landgerichts Köln stellte das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil fest, dass das Urteil der 1. Instanz an erheblichen Rechtsmängeln leide; insbesondere liege die Verletzung des Rechts auf Gehör vor. Ein Sachverständigengutachten zur Frage des optimierenden Software-Updates bei dem Motor ist, obwohl es innerhalb des Verfahrens vom Kläger angeboten wurde, unterblieben.

Darüber hinaus sieht das Oberlandesgericht den Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB durch die Begründungen des Klägers als hinreichend dargelegt an. Der Schaden besteht hier aus dem geringeren Fahrzeugwert und der bevorstehenden Untersagung der Nutzung des Fahrzeugs nach § 5 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

Es wäre notwendig gewesen, im Verlauf des ersten Verfahrens dem Vortrag des Klägers durch Beweiserhebung nachzugehen.

Somit macht das Oberlandesgericht deutlich, dass Urteile im Abgasskandal nicht leichtfertig gegen den Verbraucher zu entscheiden sind.

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