Abgasskandal – Landgericht Köln spricht Schadensersatz beim Porsche Macan zu

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Porsche muss im Abgasskandal Schadensersatz bei einem Porsche Macan S leisten. Das hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 23. Januar 2020 entschieden (Az.: 36 O 265/18). Das Gericht stellte fest, dass bei dem Porsche Macan eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger daher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Anspruch auf Schadensersatz hat. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, entschied das LG Köln.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte den Porsche Macan S im Jahr 2018 bei einen Händler als Gebrauchtwagen gekauft. Der SUV hat den 3,0 Liter V6-Dieselmotor des Typs EA 897evo unter der Haube. Der Motor wurde nicht von Porsche selbst, sondern von der Konzernschwester Audi entwickelt und produziert.

Viel Freude hatte der Käufer an dem Fahrzeug nicht. Wie sich zeigte, steckte Porsche mit dem Macan im Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete den Rückruf für das Modell wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. Die Abschalteinrichtung kann dazu führen, dass das Fahrzeug im realem Straßenverkehr die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß nicht einhält. Bei der Funktion handelte es sich um die sog. Aufheizstrategie.

Der Kläger ließ die Abschalteinrichtung zwar entfernen und ein Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend.

Das LG Köln sprach ihm Schadensersatz zu. Auch wenn Porsche den Motor von der Konzernschwester Audi bezogen habe, müsse der Sportwagenbauer die Verantwortung dafür übernehmen, ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht zu haben, so das Gericht.

Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei der Käufer über die Eigenschaften des Autos getäuscht worden. Ein Käufer dürfe davon ausgehen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Regelungen entspricht, zu Recht zugelassen ist und die Typengenehmigung nicht durch Täuschung erschlichen wurde. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. Der Schaden sei ihm damit bereits mit dem Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags entstanden. Der Vertrag müsse daher rückabgewickelt werden, führte das LG Köln aus.

„Auch wenn Audi den 3 Liter-Dieselmotor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung entwickelt hat, kann Porsche die Verantwortung nicht auf die Konzernschwester abschieben. Die Porsche AG hat ihre SUVs Macan und Cayenne mit manipulierten Abgaswerten in den Verkehr gebracht und steht auch in der Haftung“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering aus Hannover.

Der 3 Liter-Motor wurde natürlich nicht nur bei Porsche, sondern auch bei zahlreichen Audi-Modellen eingesetzt. Auch hier liegen diverse Rückrufe des KBA wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor. „Auch die betroffenen Audi-Käufer haben gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://rechtsanwalt-schwering.de/abgasskandal/




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