Durch Widerruf Kosten für Baufinanzierung senken

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Wer noch rechtzeitig bis zum 21. Juni 2016 den Widerrufsjoker zieht, kann die Belastung für die Baufinanzierung deutlich reduzieren und von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren. Verbraucher müssen aber aufpassen: Für Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und 2010 aufgenommen wurden, erlischt das Widerrufsrecht am 21. Juni 2016.

„Gute vier Wochen haben die Verbraucher also noch Zeit, ihr Widerrufsrecht zu nutzen. Diese Zeit sollten sie nicht verstreichen lassen. Denn durch den Widerruf eines Immobilienkredits lassen sich schnell fünfstellige Beträge sparen“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Voraussetzung für den erfolgreichen Widerruf ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch die Bank oder Sparkasse. Und das ist nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg bei rund 80 Prozent der zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienfinanzierungen der Fall.

Nach einem erfolgreichen Widerruf wird der Darlehensvertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt, d.h. beide Parteien erhalten die erbrachten Leistungen zurück. In der Praxis können sie auch miteinander verrechnet werden. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er nach dem erfolgreichen Widerruf die Darlehensschuld innerhalb von 30 Tagen an die Bank zahlen muss. Daher stellt sich auch die Frage der Anschlussfinanzierung. „In Panik muss deshalb aber kein Verbraucher verfallen. Denn die Frist läuft erst, wenn die Bank den Widerruf akzeptiert hat und nicht bereits dann wenn der Widerruf erklärt wird. Von daher haben Verbraucher nach wie vor ausreichend Zeit, sich um eine Anschlussfinanzierung zu kümmern“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Allerdings werde die Anschlussfinanzierung auch nicht in jedem Fall gebraucht. Denn in den seltensten Fällen wird der Darlehenswiderruf von der Bank oder Sparkasse klaglos akzeptiert. Denn das ist für das Kreditinstitut in der Regel die schlechteste Lösung. „Häufig sind die Banken interessiert, eine außergerichtliche Lösung zu finden und kommen den Kunden entgegen“, sagt Rechtsanwalt Bernhardt. Aber auch wenn die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden müssen, sollte die Frage einer Anschlussfinanzierung dem Widerruf nicht entgegenstehen. „Wichtig ist zunächst, den Widerruf rechtzeitig bis zum 21. Juni 2016 zu erklären. Nach diesem Datum kann der Widerrufsjoker bei Altverträgen nicht mehr gezogen werden“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgruppe www.jetzt-widerrufen.de und bietet eine kostenlose Überprüfung an, ob die Voraussetzungen für einen Darlehenswiderruf gegeben sind. Die nächste kostenlose Informationsveranstaltung zum Thema Darlehenswiderruf findet am 22. Mai um 18.30 Uhr in den Kanzleiräumen in Wiesbaden statt.

Mehr Informationen: http://www.der-widerruf.de/

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller


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