East Capital - Warnhinweis der Bafin! Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ganz aktuell hat die Bafin auf ihrer regelmäßig aktualisierten Website der "Warnhinweise" mitgeteilt, dass sie gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website eastcapital.io ermittelt. 

Diese erbringe ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Insbesondere biete sie eine Handelsplattform für Kryptowerte und die Vermögensverwahrung an.

Ganz wichtig: Der Verdacht beziehe sich - so die Bafin -  nicht auf die East Capital Asset Management Aktiebolag im schwedischen Stockholm. Diese stehe in keiner Verbindung zu der Website eastcapital.io.

Mit anderen Worten: Die Gesellschaft "East Capital" betreibt hier sog. "Identitätsmissbrauch". Sie entlehnt ihren Namen der im Markt bekannten schwedischen Gesellschaft "East Capital Asset Management Aktiebolag, Stockholm", hat aber mit dieser nicht das Geringste zu tun.

Doch damit nicht genug: Schlicht gelogen ist auch der Hinweis der "East Capital", angeblich geschäftsansässig in Potsdam und damit halbwegs um die "Ecke" von unserer Berliner Kanzlei, dass sie von der Bafin beaufsichtigt werde.

Denn genau dies wird sie nicht, wie die Bafin ja mit ihrem Warnhinweis deutlich macht.

Für uns ist diese Information schon genug, gleiches sollte für Sie als potenzieller Anleger gelten.

Halten Sie sich bitte unbedingt von der Gesellschaft fern!

Und wenn Sie bereits Geld dorthin überwiesen haben sollten?

Warum hier unser Warnhinweis?

Anleger bei "East Capital, Potsdam" sollten daher nach Ansicht der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, andernfalls besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder.

In dem Fall würden wir Ansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Gute Nachrichten für rechtsschutzversicherte Anleger: Die von den Versicherern gerne zitierten Risikoausschlüsse für Kapitalanlagegeschäfte greifen in Fällen wie diesen nicht, wenn das Kapital von vornherein in betrügerischer Absicht erlangt und zu keinem Zeitpunkt am Kapitalmarkt platziert wurde. Auch hier kann ein versierter Rechtsanwalt den Versicherer in der Regel zu einer Deckungszusage bewegen.


Die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner ist seit über 20 Jahren im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz tätig und vertritt regelmäßig Opfer von Anlagebetrugsfällen.


Kontakt:

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA

Mail: kurdum@dr-spaeth.com

Tel.: +49/(0)30/88 70 16 17




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