eBay-Abmahnung Rechtsanwalt-Kanzlei Dieckmann für Christian Kraus wg. Corona-Desinfektionsmittel

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Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Christian Kraus – vertreten durch Kanzlei Dieckmann – zur Prüfung vor. Betroffen sind Händler von derzeit heiß begehrtem Desinfektionsmittel.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier wie zu reagieren ist.

Zum Hintergrund 

Christian Kraus betreibt eine Apotheke in Pforzheim. Betroffen sind Ebay-Händler u.a. von Desinfektionsmittel. Es wird das Fehlen diverse Hinweispflichten bemängelt. 

  • unvollständige Informationen im Impressum 
  • Verstoß gegen die Preisangabenverordnung wegen fehlender Grundpreisangaben
  • fehlender Pflichttext bei Biozidprodukten gem. Artikel 72 Abs. 1 der Biozidverordnung 
  • unzureichende Informationen zur Widerrufsbelehrung (fehlendes Musterwiderrufsformular)

Es wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und die Zahlung von Anwaltsgebühren i.H.v. 1.029,35 Euro, ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 15.000,- Euro.

Unser Rat 

Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen! Wenn Sie online gewerblich Waren verkaufen, haben Sie eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen, welche für einen juristischen Laien nur schwer zu überblicken und zu erfüllen sind.

Bereits hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll.

Sollten Sie bereits eine derartige Abmahnung erhalten haben, sorgen Sie für Waffengleichheit und lassen sich anwaltlich beraten!

Geben Sie keine vorschnellen Unterlassungserklärungen ab, da diese vorformulierten Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind und so schnell existenzielle Folgen für Sie haben können. 

Es sollte anwaltlich geprüft werden, ob überhaupt der geltend gemachte Verstoß vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgeben werden. 

Auch die geltend gemachten Anwaltsgebühren dürften rechtlich zu überprüfen sein, da unseres Erachtens ein zu hoher Streitwert angesetzt worden sein dürfte.

Hier kann bares Geld gespart werden!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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