Ebay Markenabmahnung von Tag Heuer durch Kanzlei Lubberger Lehment – Plagiat – Zoll Beschlagnahmung/Sperrvermerk

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Die bekannte Uhrenfirma Tag Heuer geht mit Hilfe der Kanzlei Lubberger Lehment gegen Markenrechtsverletzungen vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.


Zum Hintergrund

Tag Heuer SA ist ein Schweizer Uhrenhersteller des gehobenen bis luxuriösen Segmentes. Die Firma hält diverse Markenrechte. 

Abmahngefährdet sind Anbieter von Uhren im Internet (eBay und Co.), wenn beispielswiese Plagiate verkauft werden oder die Bezeichnung „Tag Heuer“ für ein Angebot verwendet wird.

Aber auch Käufer von Plagiaten, deren Ware bei Einfuhr beim Zoll beschlagnahmt wird. Hier hat die Firma einen Sperrvermerk für die Überlassung von Uhren die unter Plagiatsverdacht stehen hinterlegt. 

Lesen Sie hierzu unseren allgemeinen Leitartikel:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ihr-schnaeppchen-haengt-beim-zoll-fest-grenzbeschlagnahmung-abmahnung-wg-markenrechtplagiat_170566.html

Der Vorwurf lautet auf Verkauf von Fälschungen/Plagiaten und eine dementsprechende Markenrechtsverletzung.  

Durchgesetzt wird der Anspruch durch die Kanzlei Lubberger Lement im Auftrag der Uhrenfirma.

Es wird für gewöhnlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, zudem umfangreiche Auskunft zur Bezifferung eines weiteren Schadensersatzes und Vernichtung noch vorhandener Produkte. 

Ein Schadenersatzanspruch wird sich dabei meist noch vorbehalten und nach erfolgter Auskunft wohl noch beziffert. Zu guter Letzt werden Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. mindestens 300.000,- Euro (je nach schwere des Falls) verlangt.

Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden.

Das Auskunftsverlangen sollte zudem juristisch geprüft und aufbereitet werden, da die Auskunft Basis eines weitergehenden Schadensersatzverlangens werden kann.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte.

Im Falle einer Grenzbeschlagnahmung kann vorsorglich eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben werden. 

Lesen Sie dazu unseren Leitartikel:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ihr-schnaeppchen-haengt-beim-zoll-fest-grenzbeschlagnahmung-abmahnung-wg-markenrechtplagiat_170566.html

Hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Mandanten gegen derartige Markenrechts-Abmahnungen / Grenzbeschlagnahmungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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