Ed Sheeran Konzert: Abmahnung der Rechtsanwälte Schütz wegen Weiterverkauf von Tickets

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Die FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH hat die Rechtsanwaltskanzlei Schütz RA damit beauftragt, Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen auszusprechen. Eine solche Abmahnung liegt unserer Kanzlei zur Bearbeitung und Verteidigung vor.

In dem Abmahnschreiben heißt es, dass die FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH Anbieter und Verkäufer von Event-Tickets sei. Diesem Unternehmen sei kürzlich aufgefallen, dass unser Mandant im Internet 2 Tickets für ein Ed Sheeran Konzert in Deutschland 2019 „mit Gewinnerzielungsabsicht, d. h. kommerziell“ auf eBay zum Kauf angeboten habe. Bei der Überprüfung des eBay-Angebots seien der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH zahlreiche Wettbewerbsverstöße aufgefallen, die jedoch nicht Gegenstand der Abmahnung seien. Vielmehr geht es in der uns vorliegenden Abmahnungen um folgendes:

Durch den originären Kauf der Ed Sheeran Tickets auf der Ticket-Verkaufsplattform Eventim habe unser Mandant die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH (AGB) akzeptiert. In diesen AGB ist, so die Abmahnung, in Ziffer 2.3 ein Weiterverkaufsverbot vorgesehen. Gegen dieses Weitervekaufsverbot soll unser Mandant verstoßen haben, als er die Tickets bei eBay zum Kauf angeboten haben soll.

Wegen dieser vermeintlichen Rechtsverletzung wird unser Mandant aufgefordert,

- eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hiermit würde er sich verpflichten, im Falle eines erneuten Verstoßes gegen die AGB eine Vertragsstrafe zu zahlen.

- eine Vertragsstrafe in Höhe von 750 € zu zahlen.

- die Rechtsanwaltskosten i.H.v. 281,30 € zu erstatten.

- Die zuletzt genannten Rechtsanwaltskosten werden jedoch zunächst nicht eingefordert, solange unser Mandant die 750 € innerhalb einer bestimmten Frist zahlt.

Wie ist die Abmahnung rechtlich zu bewerten?

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Medien- und Urheberrecht hat in der Vergangenheit unzählige Mandate erfolgreich bearbeitet, in denen unsere Mandanten eine Ticket-Abmahnung erhalten hatten. Wir haben nicht nur gegen die Bundesliga-Vereine Mandate bearbeitet, sondern auch gegen andere Unternehmen wie Tickethändler der vorliegenden Art. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wichtigen Entscheidung umfassend Stellung genommen zu vermeintlichen Rechtsverletzungen beim Weiterverkauf von Veranstaltungstickets. Der BGH entschied, dass der private Weiterverkauf von Eintrittskarten auf Internetauktionsplattformen oder vor der Location der Veranstaltung grundsätzlich zulässig ist. Hierdurch hat der BGH die Rechte der privaten Ticket-Weiterverkäufer gestärkt. Jedoch sagte der BGH auch, dass es Veranstalter nicht hinnehmen müssen, dass gewerbliche Tickethändler Karten originär beim Veranstalter unter Verschleierung der gewerblichen Eigenschaft erwerben, um sie dann – möglicherweise mit hoher Gewinnmarge – weiter zu verkaufen. Ein grundsätzliches Verbot des privaten Weiterverkaufs von Event-Tickets ist aber nicht möglich. Sofern ein privater Ticketkäufer sein Ticket wegen Verhinderung (z. B. Krankheit) weiterverkaufen will, liegt hierin kein Vertragsverstoß. Dies gilt jedoch wiederum nicht, wenn das originär erworbene Ticket personalisiert ist. Diese Tickets können grundsätzlich nicht weiterverkauft werden.

Dies bedeutet im konkreten Fall:

In der Abmahnung heißt es wörtlich, dass unser Mandant die Tickets „mit Gewinnerzielungsabsicht, d. h. kommerziell“ auf eBay angeboten habe. Ungeachtet dessen, ob er überhaupt wirklich Gewinnerzielungsabsicht hatte, was wir nicht so sehen, sind für die Bejahung einer kommerziellen Verkäufertätigkeit weitere Voraussetzungen als nur eine Gewinnerzielungsabsicht notwendig. Wir haben die gesamte Angelegenheit daher mit unserem Mandanten rückbesprochen und entsprechende Schritte eingeleitet.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Sie sollten in diesem Fall unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir gegen zahlreiche Abmahnungen wegen Ticket-Verkäufen verteidigt.

Es ist wichtig, dass Sie eine Abmahnung keinesfalls ignorieren. Es könnten sodann gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  1. Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  3. Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  4. Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  5. Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  6. Bleiben Sie ruhig

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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