Edelstahl-Rostfrei e.V., Abmahnung LSL Rechtsanwälte, Markenverstoß

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Erneut haben die Rechtsanwälte Linderhaus Stabreit Langen aus Düsseldorf für den Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. ein Unternehmen abgemahnt, welches angeblich die geschützte Bildmarke „Rostfrei“ im geschäftlichen Verkehr verwendet habe.

Der Inhalt der Abmahnung vom Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V.

Die gegenständliche Bildmarke des Warenzeichenverbandes sei seit 2007 u.a. für Waren aus Metall eingetragen. Die Kennzeichnung von Edelstahlprodukten durch die Kollektivmarke sei über eine Beschreibung hinaus ein Qualitätssiegel für die Produkte der Mitglieder. Daher dürfe das Zeichen nur von Mitgliedern des Verbandes (Lizenznehmer) und nur für Edelstahl genutzt werden. Der Abgemahnte habe in seinem Internetauftritt u.a. für Schrauben aus Edelstahl die Bildmarke verwendet, ohne den Hersteller oder Lieferanten anzugeben. Da das Unternehmen nicht Mitglied des Verbandes ist, könnten nur Letztere berechtigt sein, die Bildmarke zu verwenden. Ohne eine Kennzeichnung dieser Berechtigten habe das Unternehmen jedoch keine Erlaubnis des Verbandes zur Verwendung erhalten. Das ergebe sich aus der Mitgliedssatzung des Verbandes. Deshalb verstoße der Abgemahnte gegen Art. 9 Abs. 1 lit. b UMV.

Was fordert der WZV? 

Ein weiteres Mal hat der Rechtsanwalt Sven Moritz-Knobloch, LL.M. die rechtliche Vertretung übernommen. Der Abgemahnte verpflichtet sich in der anliegenden Unterlassungserklärung zur

  • sofortigen Unterlassung der Verwendung des Zeichens auf seiner Webseite 
  • Auskunft bzgl. der Dauer der Nutzung und der Herkunft des Zeichens
  • Anerkennung des Aufwendungsersatzanspruchs für die entstandenen Rechtsverfolgungskosten. 

Da die Bildmarke einen hohen Bekanntheitsgrad aufweise, wäre ein Gegenstandswert i.H.v. 100.000 € angemessen.

Unsere Tipps für Ihre Reaktionsmöglichkeiten

Um sicher zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, raten wir Ihnen zu einer rechtlichen Beratung durch einen Fachanwalt. Denn dieser kann am besten einschätzen, ob und inwieweit ein Anspruch des Abmahnenden besteht. Sie sollten die Unterlassungserklärung daher nicht ohne eine rechtliche Beratung unterschreiben oder eigenständig Kontakt zur Gegenseite aufnehmen. Bewahren Sie Ruhe und nutzen Sie die Erfahrung und Kompetenz eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz, wenn Ihnen eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen wurde.

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht. In den Rechtsgebieten gewerblicher Rechtsschutz (z.B. Markenrecht, Wettbewerbsrecht), Urheberrecht (z.B. Filesharing, Filme, Fotos) und Medienrecht (z.B. Internetrecht) betreuen wir Sie fachkundig und spezialisiert. Aufgrund unserer Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen kennen wir ebenfalls die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen.

Senden Sie uns die Abmahnung für eine kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular, http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/. Unsere aktuellen Fälle sehen Sie in unserem „News-Bereich“ http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle-meldungen/.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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