Ehevermögen und seine Aufteilung in Bosnien und Herzegowina

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In Bosnien und Herzegowina sind die Verfahren der Ehescheidung und das zur Aufteilung des ehelichen Vermögens getrennt.

Dem Konzept des EU-Familienrechts folgend hat das Familiengesetz der Föderation Bosnien und Herzegowinas in diesem Bereich eine bedeutende Reform erlebt. Nach dem neuen Familiengesetz können die Ehepartner Ehevermögen und individuelles Vermögen besitzen. Nach diesem Gesetz versteht man unter dem Ehevermögen das Vermögen, das die Ehepartner mit ihrer Arbeit während der Ehezeit erworben haben sowie auch alle Einkommen aus diesem Vermögen.

Was große Bedenken diesbezüglich schafft, sind Geschenke von dritten Personen während der Ehezeit (z. B. Geschenke in Geldbeträgen, Sachgeschenke, Dienstleistungen u. a.). All das wird in das Ehevermögen eingebracht, unabhängig davon, wer von den Ehepartnern das Geschenk angenommen hat, sofern etwas anderes vom Geschenk nicht ausgeht oder man aufgrund der Bedingungen im Moment ermitteln kann, dass der Geschenkegeber nur einen der Ehepartner beschenken wollte. Wenn also der Geschenkegeber nur einem der Ehepartner eine Liegenschaft schenken möchte, muss er das im Schenkungsvertrag ausdrücklich angeben.

Das Bedeutendste, das diese Reform gebracht hat, ist die Bestimmung, dass beide Ehepartner im Ehevermögen zu gleichen Teilen Mitbesitzer sind, außer es ist mit Ehevertrag oder Vorehevertrag etwas anderes vereinbart. Dieser Vertrag muss vom Notar unterschrieben und beglaubigt sein. Das bedeutet, dass beide Ehepartner per Gesetz Mitbesitzer von allem, was in der Ehe erworben wurde, sind.

In der Praxis würde das bedeuten, dass, egal ob das Eigentum nur auf den Namen eines Ehepartners im Grundbuch verzeichnet ist, der andere Ehepartner mit der Zustellung des Beweises, dass beide zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs in Ehegemeinschaft waren, das Recht hat, als Mitbesitzer zur Hälfte in das Grundbuch eingetragen zu werden.

Die Verfahren der Ehescheidung und das zur Aufteilung des Ehevermögens sind voneinander getrennt.

Die Ehescheidung wird separat geführt und in diesem Verfahren geht es ausschließlich um die Ehe, Fragen der Vormundschaft für die Kinder, Besuchsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich usw.

Das Ehevermögen wird in einem separaten Verfahren geführt und steht nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren der Ehescheidung. Das während der Ehe erworbene Ehevermögen kann einvernehmlich oder in einem Verfahren aufgeteilt werden.

Wer von den Ehepartnern während der Dauer der Ehegemeinschaft im Arbeitsverhältnis war, wie hoch das Einkommen war und ob ein Ehepartner direkt Kredite aufnahm, kann nicht das Verhältnis der Aufteilung des Ehevermögens beeinflussen.

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zweck der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Bosnien und Herzegowina, keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina


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