Ehevertrag? Ja oder Nein?

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Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Für alle Paare, deren Einkünfte und Vermögensverhältnisse stark voneinander abweichen.

Weniger sinnvoll ist er für Ehepaare mit ähnlichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Wie erfolgt der Abschluss eines Ehevertrags?

Ein Ehevertag kann vor und während der Ehe oder auch anlässlich der Trennung bzw. Scheidung geschlossen werden.

Ist ein gerichtliches Verfahren anhängig, so kann der Vertrag durch eine gerichtliche Protokollierung erfolgen. Andernfalls muss er von einem Notar beurkundet werden.

Was kostet ein Ehevertrag?

Kosten entstehen durch die anwaltliche Beratung und die notarielle Beurkundung. Für diese Kosten gelten jeweils die Gebührenordnungen für Rechtsanwälte bzw. Notare.

Maßgeblich für die Berechnung ist das Vermögen des Paares. Je größer das Vermögen, desto höher sind auch die Gebühren.

Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?

Die Möglichkeiten an Vereinbarungen in einem Ehevertrag sind vielfältig.

Lassen sie sich am besten anwaltlich beraten.

Beliebte Themen sind beispielsweise:

  • Regelung der Vermögenssituation:

Der gesetzlich angeordnete Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nicht immer sinnvoll. Um hohe Zahlungen von Zugewinnausgleich nach der Scheidung zu vermeiden, lohnt sich eine abweichende Vereinbarung. 

  • Unterhalt während der Zeit des Getrenntlebens:

Auch hier ist eine Vereinbarung sinnvoll, um den individuellen Bedürfnissen des Ehepaares am besten gerecht zu werden. Ein Verzicht auf den Unterhalt während des Getrenntlebens ist nicht möglich, denn eine derartige Vereinbarung wäre unwirksam.

  • Unterhalt nach Scheidung:

Hier ist eine Vereinbarung besonders zu empfehlen. Für den besser verdienenden Partner, um zu hohe Unterhaltszahlungen zu vermeiden. Aber auch für den schlechter verdienenden Partner kann eine Regelung der Unterhaltszahlungen nach der Scheidung sinnvoll sein. So haben beispielsweise Väter und Mütter, die für die Kindererziehung den Beruf aufgeben oder kürzertreten, in der Regel nur noch bis zum dritten Lebensjahr des Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. 

  • Festlegung der Erbfolge und Regelung der Altersvorsorge:

Auch hier gibt es zahlreiche Modelle, die sich nach dem jeweiligen Einzelfall richten.

Familienanwältin Erika Lorenz-von Heimburg berät sie gerne nach Ihren individuellen Bedürfnissen.


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