Ein fataler, kostenintensiver Fehler! Manchmal sind doch Schönheitsreparaturen durchzuführen

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Die Sache ist für viele Mieter glasklar. Der Mieter muss keine Schönheitsreparaturen durchführen. Steht so im Gesetz! Hat der BGH gesagt! Alle anderen Regelungen sind unwirksam! Diese Auffassung kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. In einigen Fällen gilt: Der Mieter muss Schönheitsreparaturen durchführen.

Ordentliche Übergabe

Die Wohnung sollte auf jeden Fall sauber, ordentlich, gesaugt und durchgewischt übergeben werden. Auch sollte der Mieter alle seine Gegenstände entfernen. Hierzu gehört in der Regel auch der verlegte Teppichboden. Es sollten auch sichtbare Schäden beseitigt werden. Was ist mit Streichen? Was ist mit Tapezieren?

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen sind etwas Alltägliches. Viele Mieter haben schon unbewusst öfters Schönheitsreparaturen durchgeführt. War Ihre Wandfarbe ausgeblichen? Verschmutzt? In diesem Fall haben Sie die Wand neu gestrichen. War Ihre Tapete schmutzig? Beschädigt? Dann haben Sie neu tapeziert. Dies alles sind Schönheitsreparaturen. Es werden die üblichen Verschleißerscheinungen beseitigt. Die Wandfarbe wird aufgefrischt. Die Tapeten werden ersetzt. Die Wohnung wird optisch auf einen neueren Stand gebracht. Löcher werden verschlossen. Wer muss diese Maßnahmen eigentlich durchführen?

Pflicht zu Schönheitsreparaturen beim Vermieter

In der Regel gilt, dass der Vermieter alle Schönheitsreparaturen durchführen muss. Er erhält eine monatliche Miete und muss den Zustand der Wohnung aufrechterhalten. In der Regel bedeutet dies auch, dass er notwendige Schönheitsreparaturen durchzuführen hat. Er hat den „Verschleiß“ zu beseitigen. Aber!

Pflicht zu Schönheitsreparaturen beim Mieter

Der Vermieter kann jedoch im Mietvertrag regeln, dass der Mieter zu den Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Aus diesem Grund kann man in vielen Verträgen die unterschiedlichsten Regelungen (Klauseln) zu diesem Thema finden. Viele dieser Klauseln sind jedoch unwirksam, mit der Folge, dass der Vermieter zu den Schönheitsreparaturen verpflichtet ist.

Feste Fristen sind unwirksam

Sie müssen die Küche oder das Bad nach spätestens drei Jahren renovieren? Die Wohnräume müssen mindestens alle 5 Jahre renoviert werden? Dann können Sie sich freuen. Es wurde höchstrichterlich entschieden, dass der Mieter bei starren Fristen keine Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen hat. Eine solche Regelung im Mietvertrag ist unwirksam. Achtung! Sollte jedoch geregelt sein, dass „in der Regel“ oder „im Allgemeinen“ Maßnahmen durchzuführen sind, dann sieht es wieder anders aus. Diese Regelungen könnten wirksam sein.

Quotenregelungen sind unwirksam

Sie müssen die anteilig anfallenden Kosten übernehmen? Sie sollen bei Wohnräumen nach einer Mietzeit von zwei Jahren 40 % der Kosten übernehmen? Auch in diesem Fall können Sie sich freuen. Auch die Regelungen ist unwirksam. Die Folge ist auch hier, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen auf seine Kosten durchzuführen hat.

Unrenovierte Wohnung ohne Gegenleistung erhalten

Sie haben eine unrenovierte Wohnung erhalten? Am Ende sollen sich jedoch die Wohnung renoviert übergeben? Auch diese Regelungen ist unwirksam. Auch hier wird der Mieter unangemessen benachteiligt. Aber! Der Vermieter hat auf einen Teil der Miete verzichtet? Haben Sie Farbe, Tapeten und Co erhalten? In diesen Fällen könnten Sie wieder zu Schönheitsreparaturen verpflichtet werden.

Vorsicht bei der Ablehnung von Schönheitsreparaturen

Viele Klausel in den Mietverträgen sind unwirksam. Jedoch sind nicht alle Regelungen unwirksam. Je jünger der Mietvertrag ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine wirksame Regelung enthalten ist. Aus diesem Grund sollte ein Mieter eine fachkundige Person, wie einen Rechtsanwalt, mit der Überprüfung der Regelungen beauftragen. Eine falsche Entscheidung kann mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein. Der Vermieter kann die Kosten bei einer unberechtigten unterlassenen Schönheitsreparatur als Schadensersatz vom Vermieter verlangen. In diesem Fall sind die Kosten für die Erstberatung gut investiertes Geld, oder?


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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