Ein Großteil der Wohnmobile der Marke Roller Team enthält unzulässige Abschalteinrichtungen

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Roller Team-Reisemobile mit Fiat Ducato-Chassis im Abgasskandal verstrickt

Gegen den Automobilkonzern Fiat Chrysler Automobiles (FCA) geführte Ermittlungen haben gezeigt, dass der Abgasskandal nicht nur Pkws und deutsche Autobauer betrifft. Da FCA abgasmanipulierte Fiat Ducato-Fahrgestelle und -Motoren an namhafte Hersteller von Wohn- und Reisemobilen verkauft hat, sind nicht nur der Kastenwagen selbst, sondern auch Freizeitfahrzeuge zahlreicher Hersteller in den Dieselskandal verwickelt.

Das 1976 gegründete italienische Unternehmen Roller Team baute zunächst Wohnwagen und seit 1981 auch Reisemobile im bezahlbaren Bereich – in den vergangenen Jahren vorwiegend auf Fiat Ducato-Basis. Die Roller Team-Produktpalette umfasst vollintegrierte, teilintegrierte sowie Alkoven-Wohnmobile und Camping-Vans. Mittlerweile ist Roller Team Teil der französischen Trigano-Gruppe, die im Campingartikel- und Freizeitfahrzeug-Segment zu den europäischen Marktführern zählt.

Reisemobile der Marke Roller Team sind aufgrund möglicher unzulässiger Abschalteinrichtungen stark im Wert gemindert. Den Besitzern von Roller Team-Campern ist dadurch ein enormer Schaden entstanden. Die Multijet-Motoren im Fiat Ducato manipulieren die Abgasreinigung so, dass die EU-Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur unter Prüfbedingungen eingehalten werden. Auf diese Weise haben eigentlich nicht genehmigungsfähige Fahrzeuge ihre Typenzulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten. Den Verbrauchern drohen nun Fahrverbote und der Entzug der Straßenzulassung.

Fiat-Dieselskandal: Betroffene Motoren und Roller Team-Reisemobile sowie -Camping-Vans

Der Fiat Ducato ist unter den europäischen Freizeitfahrzeugproduzenten der beliebteste Kleintransporter, wenn es um den Aufbau von Wohnmobilen und Camping-Vans geht. Etwa zwei Drittel aller Hersteller nutzen den Ducato als Basisfahrzeug.

Dem jetzigen Kenntnisstand nach sind Ducato-Dieselmotoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen, wenn sie zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden und die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 erfüllen. Diese Motoren des Autobauers Fiat können demnach im Wohnmobil-Dieselskandal verstrickt sein:

  • 1,3 Liter Multijet / 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter / 1,6 Liter Multijet
  • 2,0 Liter / 2,0 Liter Multijet
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter / 2,3 Liter Multijet / 2,3 Liter Multijet II
  • 3,0 Liter

Da sämtliche Roller Team-Reisemobilbaureihen der letzten Jahre sowie auch die Camping-Vans auf Fiat Ducato-Chassis basieren, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Fahrzeuge Manipulationen aufweisen. Diese zwischen 2014 und 2019 gebauten Reisemobil-Baureihen- und -Modelle der Marke Roller Team basieren auf einem Fiat Ducato-Fahrgestell und können vom Abgasskandal betroffen sein:

  • Roller Team Auto-Roller: z.B. 264, 284 TL, 298 RV
  • Roller Team Granduca: z.B. 265 P, 265 TL, 266 TL, 275, 284 P, 285, 285 TL, 286 P, 286 TL, 295 TL, 298, 299 TL, Garage TL
  • Roller Team Kronos: z.B. 265 Integral, 279 M, 284 TL, 290 M
  • Roller Team Livingstone: z.B. 2, 2 Advance, 4, 255 Active, 255 Prestige, 2 Maxi Active, Duo, Prestige 2 Maxi, Sport 2, Sport 5, Sport Duo, Sport K2
  • Roller Team Magnifico: z.B. 265 P, 265 TL, 285 TL, 286 P, 286 TL, 298, 298 TL, Garage, Garage TL
  • Roller Team Pegaso: z.B. 285, 288, 298, 2 Maxi, Garage, Mythos 265, Mythos 266, Mythos 285, Mythos 288, Mythos 298, Mythos Garage
  • Roller Team Triaca: z.B. 232 SL, 232 TL
  • Roller Team Zefiro: z.B. 235 TL, 255 P, 255 TL, 263 TL, 265 P, 265 TL, 266 P, 266 TL, 266 TL Limited Edition, 274, 277 M, 282, 284 P/TL, 294, 295, Garage, Garage TL, Integral

Einige Roller Team-Baureihen, wie etwa Auto-Roller, Kronos oder Zefiro, können Verbraucher wahlweise auch mit einem Ford Transit-Chassis erwerben; Fahrzeuge mit Ford Transit-Chassis dürften keine illegalen Abschalteinrichtungen enthalten.

Juristische Handlungsmöglichkeiten für Verbraucher mit manipulierten Campern

Haben Verbraucher ihr neues Reisemobil vor weniger als zwei Jahren bei einem Händler erworben, liegen sie noch in der Gewährleistungs- oder Sachmängelfrist. Das bedeutet: Der Händler ist verpflichtet, eine mangelfreie Sache zu liefern. Da dies im Falle der Abgasmanipulation aber nicht geschehen ist, ergeben sich für den Reisemobilhalter folgende Möglichkeiten:

  • Da der Besitzer des Wohnmobils den Mangel (die unzulässige Abschalteinrichtung) nicht selbst beseitigen kann, kann er beim Händler ein anderes Reisemobil einfordern, das diesen Mangel nicht besitzt. Der geschädigte Verbraucher muss keine Nutzungsentschädigung zahlen und das abgasmanipulierte Reisemobil erhält der Händler zurück.
  • Auch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist möglich. Dabei muss der Händler den Camper zurücknehmen und den Kaufpreis – abzüglich einer Nutzungsentschädigung – erstatten.
  • Will der Verbraucher sein Fahrzeug behalten, kann er auf Kaufpreisminderung klagen. Dadurch wird zwar nicht die unzulässige Abschalteinrichtung beseitigt, aber der Wertverlust des Campers kann ausgeglichen werden. Dem Reisemobil droht dennoch eine behördlich angeordnete Stilllegung.

Ist die Gewährleistungsfrist für Neuwagen bereits abgelaufen, ist es nicht mehr möglich, Ansprüche beim Händler geltend zu machen. Verbrauchern bleibt aber noch, gegen FCA Italy vorzugehen. Nach erfolgreicher Schadensersatzklage haben sie diese Optionen:

  • Sie können das Reisemobil zurückgeben und sich den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten lassen.
  • Oder Verbraucher behalten ihr Wohnmobil und fordern einen kleinen Schadensersatz von FCA ein. Die Kaufpreisminderung beträgt in der Regel zwischen 20 und 25 Prozent. Eine Nutzungsentschädigung wird hier nicht angerechnet.

Besitzer von Roller Team-Wohnmobilen sollten sich juristisch beraten lassen

Besitzer von Reisemobilen der Marke Roller Team, die im Verdacht haben, dass ihr Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen sein könnte, sollten sich von einem Anwalt beraten lassen. Das juristische Vorgehen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, hängt jeweils vom Einzelfall ab, weshalb ein fachkundiger Anwalt Ihren Fall individuell prüfen sollte. So lässt sich die beste Vorgehensweise zur Durchsetzung Ihrer Rechte ermitteln. Die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten Roller Team-Kunden eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung an. Wir haben uns auf Verbraucherrechte und den Abgasskandal spezialisiert und bereits mehr als 14.000 Mandanten gegen die Autobauer vertreten. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch über die 030 – 200 590 770 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@rueden.de.

Foto(s): Pixabay/Irena Bungert


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