Fiat-Dieselskandal: Illegale Abschalteinrichtungen in vielen Wohnmobilbaureihen der Marke Bürstner

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Bürstner im Wohnmobil-Abgasskandal

Ein Großteil der zwischen 2014 und 2019 hierzulande gebauten Reisemobile basiert auf Fiat Ducato-Chassis mit manipulierten Dieselmotoren. Die Freizeitfahrzeugbranche, die erst durch die Corona-Pandemie einen Aufschwung erfuhr, steckt mitten im Abgasskandal.

Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hat die Motoren des beliebten Kastenwagens Fiat Ducato so manipuliert, dass die EU-Grenzwerte für den erlaubten Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im normalen Straßenverkehr findet hingegen kaum eine oder keine Abgasreinigung statt.

Auch Bürstner, ein deutscher Hersteller von Wohnwagen und Reisemobilen mit Sitz in Kehl am Rhein, setzt bei Fahrgestell und Motor größtenteils auf den Fiat Ducato. Seit 1998 ist Bürstner Teil der Erwin Hymer Group und seit 2019 innerhalb dieser auch Tochterunternehmen des US-amerikanischen Reisemobilherstellers Thor Industries.

Verbraucher, die im Besitz eines Bürstner-Wohnmobils sind, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen ist und die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für die Schadstoffabgabe nicht einhält, müssen mit Fahrverboten oder dem Entzug der Straßenzulassung für ihr Fahrzeug rechnen. Besitzer manipulierter Bürstner-Wohnmobile sollten sich, um den Wertverlust ihres Campers gering zu halten, zeitnah gegen den Betrug durch FCA zur Wehr setzen.

Manipulierte Ducato-Dieselmotoren in Bürstner-Reisemobilen

Ermittlungen haben ergeben, dass diese im Fiat Ducato verbauten Dieselmotoren abgasmanipuliert sind, insofern sie zwischen 2014 und 2019 gebaut wurden und die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 erfüllen:

  • 1,3 Liter Multijet / 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter / 1,6 Liter Multijet
  • 2,0 Liter / 2,0 Liter Multijet
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter / 2,3 Liter Multijet /2,3 Liter Multijet II
  • 3,0 Liter
  • 110 Multijet / 115 Multijet / 150 Multijet / 180 Multijet

Nahezu alle Baureihen der Bürstner-Wohnmobile besitzen ein Fiat Ducato-Chassis und damit möglicherweise auch eine unzulässige Abschalteinrichtung. Die Wahrscheinlichkeit steigt, wenn die Fahrzeuge aus den Baujahren 2014 bis 2019 stammen und eigentlich die Euro 5 oder 6-Norm erfüllen sollten. Diese Reisemobil- und Camping-Van-Baureihen sowie -Modellvarianten der Marke Bürstner sind vermutlich im Wohnmobil-Dieselskandal verwickelt:

  • Bürstner Argos (A 747-2 G)
  • Bürstner Argos Time (A 660 IC-Line, A 670 G IC-Line)
  • Bürstner Aviano (I 690 G, I 695, I 700, I 727 Impulse, I 728 G Impulse, I 840 G, I 840 G Impulse)
  • Bürstner Brevio (T 601, T 605, T 641, T 645, T 646)
  • Bürstner City Car (C 540, C 550, C 600, C 602, C 640)
  • Bürstner Edition 30 (Ixeo Time IT 590, Ixeo Time IT 710 G, Ixeo Time IT 720 G, Ixeo Time IT 726 G, Nexxo Time Edition 30 T 569, Nexxo Time Edition 30 T 660, Nexxo Time Edition 30 T 690, Travel Van T 620 G, Viseo I 690 G)
  • Bürstner Elegance (I 728 G, I 745, I 745 G, I 840 G, I 910 G, I 920 G)
  • Bürstner Ixeo (I 690 G, I 728, I 728 G, IT 640, IT 680 G, IT 728 G, IT 734, T 690 G, T 720, Plus IT 728)
  • Bürstner Ixeo Time (IT 586, IT 710 G, IT 710 G Fifty-Five, IT 726 G, IT 726 G Edition Summer, IT 726 G Fifty-Five, IT 745)
  • Bürstner Ixeo TL (728 G)
  • Bürstner Lyseo A (660, 700, 700 G)
  • Bürstner Lyseo T (586, 590, 690 G, 700, 710 G, 728 G, 728 G Limited, 734, 744)
  • Bürstner Lyseo TD Harmony Line (690, 690 G, 710 G, 728 G, 732, 736, 744, 745)
  • Bürstner Lyseo Time A (660 G, 700 G)
  • Bürstner Nexxo (T 685, T 685 Fifty-Five, T 690, T 690 G, T 690 G Fifty-Five, T 745)
  • Bürstner Nexxo Time (T 569, T 660, T 665, T 670 G, T 685, T 690 G)
  • Bürstner Travel Van (T 590, T 590 G, T 690 G)
  • Bürstner Viseo (I 690 G Impulse, I 700, I 720 G)

Diese Rechte haben Verbraucher im Reisemobil-Dieselskandal

Reisemobilhalter, die ihr manipuliertes Fahrzeug vor weniger als zwei Jahren als Neuwagen beim Händler gekauft haben, können ihre Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen. Sie können ihren Camper zurückgeben und gegen ein mängelfreies aktuelles Modell eintauschen. Eine andere Möglichkeit ist, das Reisemobil an den Händler zurückzugeben und sich den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, auszahlen zu lassen. Der Wohnmobilhalter kann sein Fahrzeug auch behalten und eine Kaufpreisminderung verlangen. Das beseitigt zwar nicht die Abschalteinrichtung und es droht dennoch eine behördlich angeordnete Stilllegung, aber der Wertverlust kann ausgeglichen werden.

Ist die zweijährige Gewährleistungsfrist für Neuwagen beziehungsweise die einjährige Frist für Gebrauchtwagen bereits abgelaufen, kann der Verbraucher beim Händler selbst keine Ansprüche mehr geltend machen. Dann hat er aber die Option, gegen FCA Italy vorzugehen. Nach erfolgreicher Schadensersatzklage hat er diese Möglichkeiten:

  • Den Camper zurückgeben und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten lassen.
  • Das Wohnmobil behalten und einen kleinen Schadensersatz fordern. Dabei handelt es sich um eine Kaufpreisminderung von in der Regel 20 bis 25 Prozent. Eine Nutzungsentschädigung wird hierbei nicht angerechnet.

Besitzer von Bürstner-Reisemobilen profitieren von anwaltlicher Beratung

Reisemobilbesitzer sollten sich anwaltlich beraten lassen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Kanzlei VON RUEDEN bietet Bürstner-Kunden eine kostenfreie Erstberatung an. Einer unserer Anwälte prüft unverbindlich, ob Ihr Reisemobil tatsächlich vom Dieselskandal betroffen ist und welche Schadensersatzansprüche möglich sind.

Die VON RUEDEN-Rechtsanwälte haben sich auf den Abgasskandal spezialisiert und bereits mehr als 14.000 Mandanten im Rahmen dessen bundesweit vertreten. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter der 030 – 200 590 770 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@rueden.de, damit wir Sie über Ihre Rechte im Wohnmobil-Dieselskandal aufklären können.

Foto(s): Pexels/Kampus


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