Ein Paketbote hilft bei der Verfolgung eines Einbrechers: Die Polizei schnappt Tatverdächtigen
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Ein Paketbote hilft bei der Verfolgung eines Einbrechers in Schwachhausen. Die Polizei schnappt den Tatverdächtigen – der ein Messer mitführt.
Die Polizei hat am Samstag in Bremen-Schwachhausen einen Einbrecher festgenommen – auch dank eines wichtigen Hinweises eines Paketboten. Das berichtete die Polizei Bremen am Sonntag.
Der Einbrecher war durch ein offenes Fenster in eine Erdgeschosswohnung an der Bulthauptstraße eingedrungen. Der Bewohner hörte verdächtige Geräusche aus dem Wohnzimmer, während er sich im Souterrain aufhielt. Als er nachschaute, stellte er fest, dass das Wohnzimmer durchwühlt und sein Rucksack gestohlen worden war. Der Einbrecher flüchtete daraufhin.
Ein Paketbote zeigte dem 45-jährigen Bewohner die Fluchtrichtung des Täters. Die alarmierte Polizei konnte den 18 Jahre alten Verdächtigen kurz darauf samt Beute in einer nahegelegenen Straßenbahn stellen und festnehmen. Der Einbrecher war mit einem Messer bewaffnet.
Titel: „Paketbote als Held: Einbruch in Schwachhausen – Polizei fasst bewaffneten Täter“
Am Samstag in Bremen-Schwachhausen kam es zu einem Einbruch, der dank eines Paketboten und der schnellen Reaktion der Polizei ein schnelles Ende fand. Ein 18-jähriger Verdächtiger wurde festgenommen, nachdem er durch ein offenes Fenster in eine Wohnung an der Bulthauptstraße eingedrungen war und den Rucksack des Bewohners entwendet hatte. Die Polizei stellte den flüchtenden Täter, der mit einem Messer bewaffnet war, schließlich in einer Straßenbahn.
Strafbarkeit und Voraussetzungen
Dieser Fall erfüllt den Tatbestand des Wohnungseinbruchsdiebstahls gemäß § 244 StGB. Besonders relevant ist hier der Umstand, dass der Täter mit einem Messer bewaffnet war. Dies verschärft die Strafbarkeit, da das Mitführen einer Waffe einen „besonders schweren Fall“ darstellt, der mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft wird.
Zusätzlich könnten strafverschärfende Umstände wie Hausfriedensbruch und möglicherweise auch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Betracht kommen, da der Täter sich in der Nähe anderer Menschen in der Straßenbahn aufhielt.
Was sollten Beschuldigte beachten?
Beschuldigte in einem solchen Fall sollten sich der ernsten Lage bewusst sein. Das Mitführen einer Waffe bei einem Einbruch wird strafrechtlich äußerst kritisch bewertet. Daher ist es ratsam, keine Aussagen bei der Polizei zu machen, ohne zuvor eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da jede Aussage in späteren Verhandlungen negativ verwendet werden könnte.
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