Ein täglicher Fall aus unserer Praxis - Verschuldung wird erhöht durch Ablösung Darlehen

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Anleger im Schuldenturm

Immer häufiger suchen uns Anleger auf mit folgender Fragestellung:

Der Anleger hat ein Darlehen bei einer Bank aufgenommen und dafür bereits eine Bearbeitungsgebühr gezahlt und die Kosten für einen abgeschlossenen Restschuldversicherungsvertrag, der zeitgleich abgeschlossen wurde. Nunmehr kann der Anleger diesen Darlehensvertrag nicht bedienen. Die Bank kündigt nicht etwa den Darlehensvertrag und stellt die Restvaluta fällig, sondern bestellt den Anleger ein und verkauft ihm ein weiteres Darlehen. In der Valuta sind nicht nur etwaige Rückstände aus dem „alten" Darlehensvertrag enthalten, sondern die verbleibende Restvaluta aus dem ersten Darlehensvertrag.

In dem neuen Darlehensvertrag gehen die Rückstände aus dem ersten Darlehensvertrag auf und die Restvaluta.

Darüber hinaus ist in diesem Umschuldungsvolumen die Bearbeitungsgebühr und 100 % der Kosten aus dem ersten Restschuldversicherungsvertrag enthalten. Die ablösende Bank erhöht das neue Darlehensvolumen um eine weitere Bearbeitungsgebühr und einen weiteren Restschuldversicherungsvertrag. Der Anleger hat folglich mit dem zweiten Darlehensvertrag zweimal die Bearbeitungsgebühr und zweimal Kosten von Restschuldversicherungsverträgen zu zahlen und kommt nicht mehr aus der Schuldenfalle.

Was kann der Anleger tun?

Zunächst kann er prüfen lassen, ob zu Unrecht Bearbeitungsgebühren erhoben sind. Darüber hinaus kann er prüfen lassen, ob die Restschuldversicherung vom Kreditinstitut zurückverlangt werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob der Darlehensvertrag zu widerrufen ist.

In mehreren von uns bearbeiteten Mandaten wurde mit der Bank eine Vergleichsregelung herbeigeführt. Das Kreditinstitut erstattete die Bearbeitungsgebühren und erstattete teilweise die Kosten der Anleger, die mit dem Abschluss des Restschuldversicherungsvertrages verbunden waren.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Königstraße 11
01097 Dresden

Tel: 0351/ 21 52 025-0
Fax: 0351/ 21 52 025-5
E-Mail: kanzlei@bontschev.de
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