Ein Vater bleibt Vater - auch nach einer Trennung oder Scheidung!

  • 4 Minuten Lesezeit

Der sog. amtlich sanktionierte Kindesraub trifft nicht nur Väter und Mütter mit Migrationshintergrund, sondern den Opfern gehören vor allem ausgegrenzte inländische Eltern, insbesondere Väter. Bis heute hat die "vaterlose Gesellschaft" noch nicht akzeptiert, dass ein Vater ebenso viel wert ist wie eine Mutter und das Kind das Recht auf Eltern hat.

Schwere Vorwürfe von Elternvertretern und Vätern gegen kommunale Jugendämter

Ein Kampf, der mit einem Kindesentzug beginnt dauert viele Jahre. Die Folge dessen ist alarmierend: Ein wirtschaftlich, seelisch und psychisch zerstörtes Elternteil, meist der Vater und ein nicht gesellschaftsfähiges und orientierungsloses Kind ohne Sozialkompetenz. 

Viele tausende Kinder werden jährlich von den Familiengerichten in die Hände der Jugendamt-MitarbeiterInnen gegeben, die entsprechend des „Kindeswohls“ entscheiden sollen, wo das Kind lebt, bei wem es lebt und wie oft der andere Elternteil das Kind sehen darf. 

Aber haben diese MitarbeiterInnen die erforderliche neutrale Einstellung und den Sinn für das Recht, wenn sie Entscheidungen über das Kind fällen? 

Sind sie sich über die verheerenden Folgen für die Kinder und meist der Väter, denen das Kind entzogen wird, überhaupt bewusst? 

Denn laut einer aktuellen Studie des Verbandes für Getrennterziehende „Papa Mama Auch“ sind jährlich rund 25.000 bis 40.000 Kinder betroffen, wobei die Kinder bei mindestens 88 Prozent der Fälle nach der Trennung bei der Mutter leben. 

 Katastrophale Zustände in der vaterlosen Gesellschaft

Der Zustandsbericht 2020/2021 zur Lage im Familienrecht in Deutschland an dem sich fast 1200 Eltern, Großeltern und Angehörige beteiligt haben zeigt nach deren Bericht, wie väterfeindlich das Familienrecht  umgesetzt wird und welch menschliches Leid für die Kinder verursacht wird. 

Betroffene ehemals entfremdete, heute erwachsene Kinder wurden über ihre Erfahrung mit den Jugendämtern und den beteiligten Institutionen gefragt. Bemerkenswert ist, dass 60 Prozent der Eltern bei den Jugendamt-MitarbeiterInnen die Urheberschaft der Entfremdungsaktivität sehen und 48 Prozent bei den Familiengerichten. Dabei haben laut Bericht die Jugendämter oft falsche Eindrücke an das Gericht geschildert und durch diese falsche Berichtserstattung die Kontaktabbrüche begünstigt. Dass die MitarbeiterInnen bemüht und hilfreich waren sagten lediglich nur vier Prozent aus. 

Diese Zahlen sollten die Gerichte und die Politiker alemieren.

Die Kinder würden oft ein Leben lang unter den Folgen der Entfremdung leiden. Zu beobachten sein meist Verhaltensauffälligkeiten in der Jugend, Depressionen, wenig Freunden und Ängsten vor fester Bindung. Nicht selten seien die Folgen: Schlechte Verfassung (76%), ärztliche Behandlungen oder Therapien (46%), schlechte Arbeitsproduktivität (34%), Jobverlust infolge Traumatisierungen oder Depressionen (16%), Suizidgedanken (34%) oder auch Suizidversuche (4%) bei dem betroffenen Elternteil. 

In der bayrischen Staatszeitung sagt die Erziehungswissenschaftlerin Charlotte Michel-Biegel: „Die Kinder verlieren mit dem Elternteil, den Großeltern, Geschwistern und Verwandten oft wichtige Bezugs-, Vertrauens- und Schutzpersonen“, und ergänzt: „Auch Elternteile und Verwandte leiden unter dem Kontaktabbruch. Sie fühlen sich oft ohnmächtig und hilflos, führen einen jahrelangen Kampf um die Kinder.“ 

Täglich werden über 100 Kinder mit und ohne Migrationshintergund verschleppt, meistens von ihren Müttern. Das ist bei Ehelichkeit der Kinder nicht nur sittenwidrig, sondern auch gesetzeswidrig, weil es die gemeinsame Sorge gibt, geschieht aber dennoch. Drei Jahre nach dem Abgang von Mutter und Kind haben 70 Prozent der entführten Kinder keinen permanten Kontakt mehr zu ihrem Vater, auch wenn die weder tot, noch ganztägig betrunken sind. Ihre Hauptsünde? Sie passen den Kindesmüttern nicht mehr in die neue Lebensplanung, nachdem er ihr ein Kind erzeugt hat. Und die kleinen, unschuldigen, lieben Kinder müssen - mitgehangen, mitgefangen - die neue Planung teilen. Mögen die Kindesväter noch so sehr um Umgangsrecht betteln oder streiten, es wird ihnen verwehrt, wenn es die Kindesmütter nicht wollen.

Nach der Entscheidung der EMRG hat jedes Kind ein Recht auf Umgang auch sogar mit einem nicht sorgeberechtigten Elternteil. Verfassungsrechtlich einem Elternteil ohne Sorgerecht steht das Recht auf Umgang auch zu. Das Familiengericht hat zum Wohle des Kindes über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln (§ 1684 Abs. 3 BGB).

Im Sorgerechtsverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen der einzelnen Kindesväter seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.

Stellt sich am Ende eines Gerichtsprozesses nämlich heraus, dass der Vorwurf unbegründet war, ist die berufliche und persönliche Existenz meist bereits vernichtet. Es ist daher nicht nur die Aufgabe, sondern die Pflicht des Kinderrechtsanwalt zum Wohle seines Mandanten und zur Verwirklichung seiner Rechte einzutreten.

Genau hier setzt die Arbeit des Frankfurter Antidiskriminierungsanwalts und Strafverteidigers Dr. Dr. Iranbomy ein, wenn es um Ihr Recht geht!

Unser Erfolg ist, Ihr Erfolg!

Ihr Kinderrechtsanwalt

Dr. Dr. Iranbomy

Anti-Frauen Diskriminierungsanwalt & Anti-Männer Diskriminierungsanwalt 

www.iranbomy.com

Foto(s): Dr Dr Iranbomy


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy

Beiträge zum Thema