Einführung der Umweltplakette in Berlin ab 01.01.2008: Bei Verstößen droht Geldbuße!

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Aufgrund zu hoher Feinstaubpartikel in der Luft, gerade in Großstädten mit hohem Verkehrsaufkommen, soll mit der Einführung der Umweltplakette ab dem 01.01.2008 die Luftqualität in Berlin verbessert werden. Die Grenzwerte für Feinstaub sind in letzter Zeit immer wieder überschritten worden. Gefährlich ist dabei, dass die Feinstaubpartikel bis in die Lungenbläschen eindringen. Die Folge sind Atemwegserkrankungen. Um dies zu vermeiden soll die Schadstoffkonzentration durch den Autoverkehr eingedämmt werden, indem Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß keine Umweltplakette erhalten.

Die Umweltzone wird durch ein neu in die Straßenverkehrsordnung eingefügtes Verkehrszeichen (270.1) gekennzeichnet. Um die Umweltzone zu Befahren ist die Umweltplakette oder eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Die Ausgabestellen für die Plakette sind die Kfz-Zulassungsstellen, Abgasuntersuchungsstellen wie DEKRA und TÜV, sowie autorisierte Innungswerkstätten. Die Plakette kostet 5 EUR und ist unbefristet und bundesweit gültig.

Wer ohne die Umweltplakette oder Ausnahmegenehmigung in eine Umweltzone fährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 EUR und 1 Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg rechnen.

Hinweis für Oldtimer-Fahrer:

Gerade Oldtimer haben einen besonders hohen Schadstoffausstoß. Deswegen sollen sie nicht als Alltagsfahrzeuge innerhalb der Umweltzone genutzt werden. Wer einen Oldtimer innerhalb der Umweltzone fahren will, muss daher einmalig eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese gilt wie die Umweltplakette unbefristet. Mit der erteilten Genehmigung können Oldtimer-Fahrer bis Ende 2009 pro Jahr 700 km und ab 2010 pro Jahr 500 km in der Umweltzone fahren.

Der Autor RA Sven Skana ist Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 – 886 81 505.


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