Eingehungsbetrug bei Zahlungsunfähigkeit vor und in der Insolvenz bzw. nach Abgabe der Vermögensauskunft

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Eingehungsbetrug

An und für sich ist es nicht strafbar, sich zu verschulden. Zivilrechtlich kann ein Schuldner zwar zur Zahlung verpflichtet werden, strafrechtlich wird eine Person wegen unerfüllter Zahlungen grundsätzlich jedoch nicht verfolgt. Für Sie hat dies zur Folge, dass Sie Ihre Schulden durch eine Insolvenz oder einen Vergleich verlieren. Im Rahmen der Insolvenz kann es aber geschehen, dass Sie sich durch bestimmte Handlungen strafbar machen. Eine solche ist der Eingehungsbetrug nach §263 StGB.

Besonders häufig geschieht ein Eingehungsbetrug in der Insolvenz eines Geschäftsführers bzw. Unternehmens.  Diese bestellen bestimmte Waren oder Dienstleistungen, obwohl sie sich in eben diesem Moment durchaus bewusst sind, dass sie die Rechnungen aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht begleichen werden. Durch diese Handlung ist jedoch der Betrug schon erfolgt! Ein Liefer- oder Dienstleistungsvertrag setzt voraus, dass der eine Vertragspartner eine Leistung erbringt und der andere für diese Leistung finanziell aufkommt. Die Bestellung wurde in einem solchen Fall jedoch unter einer Täuschung über die Liquidität des Unternehmens aufgegeben.

Daher wurde mit dem Straftatbestand des Eingehungsbetrugs ein Weg geschaffen,  um  andere Unternehmen bzw. Gläubiger zu schützen. Sollte ein Schuldner im Bewusstsein seiner Zahlungsunfähigkeit Verträge mit anderen Unternehmen eingehen, kann er durch die durch ihn entstandene Einkommenslücke großen Schaden verursachen.

Eingehungsbetrug während der Insolvenz

Unternehmer müssen sich während der Insolvenz vor einem Eingehungsbetrug schützen. Oft geschieht ein solcher Eingehungsbetrug ohne niedrige Absichten: Ein Unternehmer möchte versuchen, sein Geschäft aufrecht zu erhalten und bestellt trotz einer vorhandenen Krise Leistungen.

Während der Insolvenz ist ein Eingehungsbetrug jedoch relativ leicht nachweisen. Allein durch den Antrag auf Insolvenz ist Ihre Zahlungsunfähigkeit unbestreitbar erklärt. Auch wenn Sie z.B. im Vorhinein schon eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, dient diese als Beweis für Ihre prekäre finanzielle Lage.

Dazu hat der Gläubiger Anspruch auf Schadensersatz. Dieser würde auch im Insolvenzverfahren nicht von der Restschuldbefreiung umfasst werden. Das heißt, dass diese Forderung auch nach der vermeintlichen Schuldenfreiheit beglichen werden muss. Daher halten die Gläubiger häufig an diesen Forderungen aus dem Eingehungsbetrug fest und verfolgen sie auch während eines Insolvenzverfahrens des Schuldners.

Ein Eingehungsbetrug während der Insolvenz darf daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Suchen Sie umgehend anwaltliche Hilfe, um ein Strafverfahren zu vermeiden!

Eingehungsbetrug vor der Insolvenz

Vor der Insolvenz besteht bei den benachteiligten Gläubigern das Problem der Beweislast. Der Vertragspartner muss nachweisen, dass Sie bei Abschluss des Vertrags bereits wussten, dass Sie den Vertrag nicht erfüllen können.

Ein Eingehungsbetrug ist vor der Insolvenz schwerer nachzuweisen, da weniger Datenmaterial, wie Mahnverfahren, Nachweise über Ihre Einkommensverhältnisse o.ä. vorhanden ist. Die Gründe, aus denen Sie als Schuldner davon ausgehen konnten, den Vertrag nicht zu erfüllen, sind dann viel schwerer zu entdecken.

Daher wir Ihre Situation von der Gegenseite genauestens  in den Blick genommen werden. Sie werden versuchen, mögliche Anzeichen für Ihre Zahlungsunfähigkeit aufzudecken. Nehmen Sie unsere Unterstützung in Anspruch, um sich in einem solchen Fall gegen Betrugsvorwürfe zur Wehr zu setzen!

Meine Hilfe bei Eingehungsbetrug

Wenn der Dienstleister oder Lieferant Sie nun in seiner Rolle als unbefriedigter Gläubiger anzeigt, muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden. Im Falle von Unternehmen wird die Anzeige wegen Eingehungsbetrug gegen den Geschäftsführer gestellt.

Die strafbare Handlung des Eingehungsbetrugs kann gravierende Folgen nach sich ziehen: Die Sanktion für Eingehungsbetrug kann durch eine Geldstrafe, aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren erfolgen!

Kenntnis über einen Ihnen vorgeworfenen Eingehungsbetrug erhalten Sie durch eine Vorladung von der Kriminalpolizei. Sehr wichtig ist es, sich umgehend gegen den Vorwurf des Eingehungsbetrugs zu wehren.

Sie sollten jedoch keinesfalls allein die Sache in die Hand nehmen! Suchen Sie sich einen Anwalt Ihres Vertrauens. Wir beantragen sofort die notwendige Akteneinsicht und begleiten Sie zu der Beschuldigtenvernehmung. Im Vorhinein erstellen wir eine detaillierte Verteidigungsstrategie, durch die wir Sie vor einer Geld- oder Haftstrafe bewahren.

Zögern Sie daher im Falle eines Eingehungsbetrugs nicht und nehmen Sie umgehend Hilfe in Anspruch! Eine schnelle Reaktion kann Sie schützen. Kontaktieren Sie uns daher unmittelbar und nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Erstberatung!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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