Einkaufszentrum Waldheim GbR – grauer Kapitalmarkt im Bereich Immobilien

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Worum geht es?

Immer wieder erreichen uns Anfragen unserer Mandanten, wie sie mit vorhandenen und vor Jahrzehnten erworbenen Kapitalanlagen umgehen sollen. In der Regel wurden Kapitalanlagen gerade im Immobilienbereich in der Rechtsform einer Kommanditbeteiligung gezeichnet. In dieser Konstellation ist der Anleger Kommanditist und hat eine unternehmerische Beteiligung als GbR-Gesellschafter.

Seltener sind die Konstruktionen, in denen eine GbR gegründet wird und die Anleger als Gesellschafter der GbR beteiligt sind. Vorliegend ist es so, daß die Anleger nach wie vor GbR-Gesellschafter sind, ihre Beteiligung auf das Konto der GbR einzahlten und nicht im Grundbuch als Miteigentümer des Grundbesitzes eingetragen sind. Die Eigentumsverhältnisse sind in der GbR ungeklärt, da als Eigentümer nach wie vor, der ursprüngliche Verkäufer/Eigentümer eingetragen ist, über dessen Vermögen wiederum das Liquidationsverfahren eröffnet wurde.

Diese Problematik wird nunmehr durch die Geschäftsführung des Fondsvermögens genutzt, um eine GmbH & Co. KG zu gründen, in die das Gesellschaftsvermögen (Grundbesitz) eingebracht werden soll. Damit nicht geklärt, wird die Frage des Miteigentums an dem Grundbesitz, die anteilige Mitverpflichtung der GbR-Gesellschafter für, die der GbR, gewährten Darlehen und viele weitere nachteilige Auswirkungen, die dieser Rechtsformwechsel mit sich bringen würde.

Wir haben für Kapitalanleger zwischenzeitlich Auskunftsansprüche geltend gemacht, denen bisher nicht entsprochen wurde und werden außergerichtlich, und wenn dieses nicht gelingt, gerichtlich eine Akteneinsicht in die vorhandenen Kontoauszüge anstreben, um zu prüfen, wo die eingezahlten Mittel verblieben sind, einschließlich der Mietzahlungen, die der Mieter geleistet hat, der Verbuchung derselben und der Ausgaben.

Darüber hinaus werden wir mit den Anlegern versuchen eine außerordentliche Gesellschafterversammlung zu organisieren, um so zur vermeiden, dass an den Anlegern vorbei, über einen Rechtsformwechsel, das Vermögen der Anleger-GbR verloren geht.

Sie haben Fragen? gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Fachanwältin für Steuerrecht / Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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