Einreise nach Kanada ab 07.September 21

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Vollgeimpfte dürfen ab dem 7. September 2021 wieder nach Kanada reisen

Laut der kanadischen Immigrationsbehörde dürfen Vollgeimpfte ab dem 7. September ohne „wesentlichen Grund“ (auf Englisch „non-discretionary grounds“) nach Kanada reisen. 

Um nach Kanada einzureisen, muss man mit einem der folgenden Impfstoffe gegen COVID-19 geimpft worden sein:

  • Pfizer-BioNTech (Comirnaty, tozinameran, BNT162b2)
  • Moderna (mRNA-1273)
  • AstraZeneca/COVISHIELD (ChAdOx1-S, Vaxzevria, AZD1222)
  • Janssen/Johnson & Johnson (Ad26.COV2.S)

Andere Impfstoffe wurden bislang nicht von der kanadischen Regierung anerkannt und qualifizieren deshalb nicht als “Vollgeimpft” bei der Einreise nach Kanada. Nicht- oder Teilgeimpfte Reisende dürfen ohne wesentliche Gründe nicht nach Kanada einreisen, es sei denn, dass sie unter einer anderen Ausnahme nach Kanada einreisen dürfen.

„Vollgeimpft“ sind nur diejenigen, die mit entweder zwei Impfdosen von Pfizer-BioNTech, Moderna, oder AstraZeneca Impfstoffen, einer „Kreuzimpfung“ von jeweils einer Dosis der vorgelisteten Impfstoffe zusammen mit einer zweiten Dosis von einem anderen vorgelisteten Impfstoff, oder einer Dosis des Johnson & Johnson Impfstoffes geimpft wurden. Zwischen der zweiten Impfdosis und der Einreise nach Kanada müssen zwei Wochen liegen, um als „Vollgeimpft“ nach Kanada einreisen zu können.

Bitte beachten Sie, dass auch Vollgeimpfte ein negatives PCR Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, bei der Einreise nach Kanada bereithalten müssen. Schnelltests werden ausdrücklich nicht akzeptiert. Kinder unter 5 Jahren sind von diesem Erfordernis befreit.

Das Testergebnis muss Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum, zusammen mit dem Datum des Tests, dem Namen des Labors, bei dem der Test erfolgt ist, die Art des Tests, sowie das Testergebnis (positiv oder negativ) enthalten.

Wir empfehlen allen Reisenden nach Kanada, Ihr Testergebnis vor der Reise auszudrucken und dieses in ihrem Handgepäck mitzuführen.

Als Vollgeimpfte müssen sich Reisende nach Kanada trotzdem durch die ArriveCAN Smartphone App oder Online vor ihrem Abflug nach Kanada anmelden und eine Kopie des Impfnachweises hochladen. Dieser Impfnachweis muss entweder in der englischen oder französischen Sprache hochgeladen werden, oder in einer anderen Sprache mit einer beglaubigten Übersetzung in die englische bzw. französische Sprache, um von der kanadischen Immigrationsbehörde und Grenzkontrolle berücksichtigt zu werden.

Der Impfnachweis in der Corona-Warn App oder über die Smartphone App Ihrer Krankenkasse reicht für die Einreise nach Kanada nicht aus und muss durch ArriveCAN hochgeladen werden.

Diese Impfpflicht ist auch für Erwachsene mit Behinderungen oder Vorerkrankungen, sowie bei deren Begleitpersonen, zu beachten.

Besondere Regeln gibt es für Familien, die mit nicht geimpften Kindern nach Kanada einreisen wollen. 

Kinder unter 12 Jahren dürfen zusammen mit einer vollgeimpften Begleitperson nach Kanada reisen, müssen allerdings ebenfalls ein negatives PCR Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, bei der Einreise vorlegen oder sich ggf. bei der Einreise testen lassen. Auch müssen sie acht Tage nach der Einreise einen weiteren PCR Test durchführen. Kinder, die jünger als 12 Jahre alt sind, müssen nach der Einreise nach Kanada für 14 Tage ihre Kontakte einschränken (die Aushänge am Flughafen sind zu beachten), es sei denn, das eine anderer Ausnahme anwendbar ist.

Nicht geimpfte Kinder zwischen 12 und 17 Jahren dürfen, wie Erwachsene, nicht unter dieser Ausnahme nach Kanada einreisen, weder mit noch ohne eine vollgeimpfte Begleitperson.

Diese besonderen Regeln für Kinder und Jugendliche sind vor allem von Familien, die eine Reise nach Kanada planen, zu beachten, da die Quarantänepflicht bzw. die Ablehnung am Flughafen Schalter oder bei der Einreise nach Kanada von einem Mitreisenden vor allem für Kinder und Familien sehr störend sein kann.

Sylvia Jacob, Inhaberin der Kanzlei Jacob Associates, ist eine der erfahrensten und renommiertesten Expertinnen für deutsch-kanadisches Recht. Sie hat eine dreifache Anwaltszulassung in Deutschland, Kanada, England & Wales. Die Rechtsanwältin agiert in Deutschland und Kanada, sei es in Wirtschaftsrechtsangelegenheiten zwischen Kanada und Deutschland, wie in privaten Rechtsbereichen.


Foto(s): clemens-van-lay-J54iW_bQeTQ-unsplash

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