EINREISE NACH POLEN / COVID - AKTUELL

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Ab dem 8. Mai 2021, gilt in Polen eine neue Regelung für die Einreise aus Deutschland. Diese Regeln sind bis zum 5. Juni 2021 gültig.

EINREISE NACH POLEN MIT EINEM NEGATIVEN TESTERGEBNIS, NICHT ÄLTER ALS 48 STUNDEN

In der Regel sollte jede Person, die aus Deutschland nach Polen einreist, für 10 Tage in Quarantäne gehen, es sei denn, sie hat ein negatives Ergebnis eines diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2, der vor dem Grenzübertritt innerhalb von 48 Stunden nach dem Ergebnis dieses Tests durchgeführt wird. Das Ergebnis dieses Tests, in polnischer oder englischer Sprache, ist auf Verlangen eines Beamten des Grenzschutzes oder der Polizei vorzulegen. Das bedeutet, dass jeder, der den Test hat, nach Polen einreisen darf und von der Quarantänepflicht befreit ist.

EINREISE NACH POLEN OHNE NEGATIVEN TEST

Es ist auch möglich, ohne negativen Test nach Polen einzureisen, und zwar von Personen,

- die geimpft wurden, d.h. die eine Bescheinigung über eine Schutzimpfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben,

- die die Grenze zu gewerblichen Zwecken überschreiten, d.h. die die deutsch-polnische Staatsgrenze im Rahmen ihrer beruflichen, geschäftlichen oder entgeltlichen Tätigkeit in der Republik Polen oder in einem Nachbarland überschreiten

- die eine Coronavirus-Infektion durchgemacht haben, d.h. die eine häusliche Isolierung, eine Isolierung oder einen Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus abgeschlossen haben, und zwar nicht später als 6 Monate vor dem Grenzübertritt in die Republik Polen;

EINREISE NACH DEUTSCHLAND - NEUE VERORDNUNG – PRIVILEG FÜR GEIMPFTE PERSONEN

Die geänderte Verordnung bringt ein grünes Licht für bereits zweimalig geimpfte Personen.

Ab 28. April 2021 dürfen die vollständig geimpfte Personen, mit einen Impfstoff der in EU zugelassen ist,  samt einem negativen Corona-Test die deutsche Grenze überschreiten. Welche Vorteile hat das für Bürgern und Bürgerinnen der deutsch – polnischen Grenzregion?

Die Verordnung  erlaubt wieder den sog. kleinen Grenzverkehr. Somit sind wieder spontane Einkäufe,  Termine beim Friseur, Arzt oder andere Tätigkeiten in Polen möglich. Zwar ist immer noch ein negativer Test,  nicht älter als 48 Stunden ist,  erforderlich,  aber die Quarantäne gilt schon nicht mehr.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die letzte Impfung mindestens 14 Tage früher stattgefunden hat.  Diese ist durch den sog. Impfpass zu bestätigen.

Ein negatives Test ist immer erforderlich, aber verschiedene Teststellen bieten einen  kostenlosen Test für die Einwohner.

In Polen wurden weitere Lockerungen eingeführt:

Ab 4. Mai werden wieder die Kaufzenten, Möbelgeschäfte und Baumärkte geöffnet

Ab 8. Mai öffnen die Hotels und Wellness Resorts

Ab 15. Mai dürfen wir wieder die Gaststätten und Cafés besuchen, aber nur an der frischen Luft

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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