Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Punktabbau, MPU, 8 Punkte

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Als Fachanwältin für Verkehrsrecht werde ich des Öfteren gefragt, ob es sich überhaupt lohnt, bei einem Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoßes, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandverstoßes, Handyverstoßes etc. zum Anwalt zu gehen?

Meine Antwort als Fachanwältin für Verkehrsrecht dazu:

Für bestimmte Verstöße ist ein Bußgeld ab 60 Euro zugleich mit mindestens 1 Punkt in Flensburg verbunden. Viele wissen nicht, dass man bei einem Handyverstoß nicht nur 60,00 € zahlen muss, sondern auch einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg erhält. In diesem Zusammenhang weise ich ausdrücklich darauf hin, dass man ab dem 01.05.2014 bereits ab 8 Punkten seinen Führerschein verliert. Das heißt, die Führerscheinstelle entzieht einem die Fahrerlaubnis und gleichzeitig ordnet sie eine Sperrfrist von 6 Monaten an. Das bedeutet, dass die Führerscheinbehörde Ihnen innerhalb der sechs Monate nach Abgabe Ihres Führerscheins keine neue Fahrerlaubnis erteilt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass man zu 90 % aller Fällen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wegen Punkte absolvieren muss. Haben Sie beispielsweise die acht Punkte über einen längeren Zeitraum gesammelt und dabei immer verschiedene Vergehen begangen, so kann es sein, dass Ihnen keine MPU droht. Häufig ist leider der Fall so, dass man die acht Punkte oder mehr in kürzester Zeit gesammelt hat. Doch auch Wiederholungstäter sind für eine MPU prädestiniert. Hierbei könnte ihnen nämlich beharrliches Verhalten angelastet werden. Die Kosten für einen Vorbereitungskurs zur MPU belaufen sich allerdings auf zwischen 400,00 € und 1.000,00 € je nachdem, wie viel Stunden man für die Vorbereitung benötigt. Bei der MPU an sich müssen Sie mit Kosten um die 400,00 € bis 600,00 € rechnen.

Seit dem 01.05.2014 kann man durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nur einen Punkt abbauen. Jedoch ist diese Form vom Punkteabbau in Flensburg nur einmal alle fünf Jahre und nur bei bis zu 5 Punkten möglich. Der Kurs zum Punkteabbau besteht aus einem verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Teil.

Im verkehrspsychologischen Teil wird innerhalb von zwei Kursterminen à 90 Minuten das eigene Benehmen im Straßenverkehr beobachtet. Die beiden Module zum Punkteabbau liegen zeitlich in etwa eine Woche auseinander.

Der verkehrspsychologische Teil wiederum dient beim Abbau der Punkte in Flensburg der Beobachtung und Beurteilung des eigenen Fahrverhaltens. Zudem werden bei den zwei Terminen à 75 Minuten anzuwendende Strategien besprochen. Dieser Teil vom Fahreignungsseminar wird in Einzelsitzungen arrangiert.

Achtung!

Die Kursgebühren für eine Fahreignungsseminar liegen zwischen 400,00 € bis 600,00 €. Die Teilnahmebescheinigung für den Punktabbau muss innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung beider Teilmaßnahmen des Fahreignungsseminars bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Halten Sie diese Frist nicht ein, bewirkt Ihre Teilnahme am Fahreignungsseminar keinen Punktabbau.

Es ist zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden!

Beim 1 bis 3 Monate dauernden Fahrverbot muss der Führerschein bei der zuständigen Stelle abgegeben werden. Das Fahrverbot beginnt erst mit der Abgabe des Führerscheins. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein wieder ausgehändigt. Während der Dauer des Fahrverbots dürfen Sie keine Fahrzeuge mit Motorantrieb fahren. Dagegen wird der Führerschein bei der Entziehung der Fahrerlaubnis ungültig. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Führerschein abgeben und erhalten ihn nicht automatisch zurück wie bei einem Fahrverbot. Vielmehr ist es hier erforderlich, dass Sie nach Ablauf einer Sperrfrist, mindestens von 6-monatiger Dauer, den Führerschein neu bei der Führerscheinstelle beantragen. Die Führerscheinstelle kann die Erteilung der Fahrerlaubnis von Auflagen abhängig machen, z. B. wie oben ausgeführt, die Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, sog. MPU. Erst nach Erfüllung der Auflagen erteilt Ihnen dann die Führerscheinstelle einen neuen Führerschein.

Fazit

Wenn man verkehrsrechtsschutzversichert ist, lohnt es sich immer, gegen einen Handyverstoß oder überhaupt einen Bußgeldbescheid, der mit einem Bußgeld von 60,00 € oder mehr geahndet wird, Einspruch zu erheben. Denn die Erfolgsaussichten, gegen eine Bußgeldsache vorzugehen, liegen zwischen 30 % bis 40 %. Bei einem Bußgeldverfahren handelt es sich überwiegend um standardisierte Messverfahren und beim Handyverstoß wird des Öfteren der Polizeibeamte als Zeuge vor dem Gericht angehört. Es kommt manchmal vor, dass sich der Polizeibeamte als Zeuge nicht an den Vorfall erinnern kann bzw. dass der Polizeibeamte nicht zum Termin erscheint, sodann besteht die Möglichkeit, dass das Gericht das Ermittlungsverfahren gegen Sie einstellt und in solch einem Fall müssen Sie nur Ihre Rechtsanwaltsgebühren zahlen bzw. Ihre Rechtsschutzversicherung wird dann meine Gebühren übernehmen. Eine Einstellung wird nicht in Flensburg vermerkt, es gibt also keine Punkte. Nach § 47 Abs. 1 OWiG liegt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen. Gegen die Einstellung des Verfahrens kann man sich nicht wehren. Die Einstellung des Verfahrens darf nicht von der Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung oder sonstige Stelle abhängig gemacht oder damit in Zusammenhang gebracht werden.

Mein Tipp als Fachanwältin für Verkehrsrecht: Ein Verkehrsrechtsschutzversicherungsvertrag hilft nicht nur beim Streit um Schadensersatz im Fall eines Verkehrsunfalls, von Streitigkeiten mit der Werkstatt oder mit dem Autohändler, sondern auch bei der Verteidigung im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren.

Sobald Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, rufen Sie mich bitte an, damit ich Sie kurz telefonisch beraten kann.

Rechtsanwältin Jacqueline Ahmadi

Strafverteidigerin & Fachanwältin für Verkehrsrecht



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