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Einwanderung in die Republik Kroatien

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Kroatien liegt zentral in Europa was bedeutet, dass man die meisten mitteleuropäischen Länder aus Nordwest Kroatien einfach mit dem Auto erreichen kann. Beispielsweise aus Rijeka kann man in nur 6-8 Stunden Mailand in Italien, Lugano in der Schweiz, München in Deutschland, Wien in Österreich, Bratislava in der Slowakei oder Budapest in Ungarn erreichen. Darüber hinaus herrscht ein sehr mildes Klima und die Straßenkriminalitätsrate ist niedrig. Deswegen bietet Kroatien sehr gute Voraussetzungen für eine Immigration, insbesondere für Geschäftsleute von außerhalb der EU, die ein neues Geschäfts- und Lebenszentrum in der EU aufbauen wollen.

Visum und Visumspflicht

In den meisten Ländern der EU gelten die allgemeinen Regeln der Europäischen Union für Immigration, genauer gesagt in 25 von 28 Mitgliedsstaaten. Dänemark, Irland und Großbritannien haben sich die Option vorbehalten, in einigen Fragen der Migration und des Asyls nicht teilzunehmen.

Visa werden vergeben:

- für die Durchreise durch die Republik Kroatien

- für geplante Aufenthalte von höchstens drei Monaten je Sechsmonatszeitraum ab dem Zeitpunkt der ersten Einreise

- für den Transit durch den internationalen Transitbereich von Flughäfen

Diese Visa erlauben dem Inhaber jedoch nicht, in Kroatien zu arbeiten. Eine Liste der Staaten, deren Staatsangehörige ein Visum benötigen (sog. Drittländer), wird vom Außenministerium veröffentlicht. In der Verordnung über das Visa-System werden Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie die Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumspflicht befreit sind, aufgelistet.

Die Visa sind in unterschiedliche Kategorien unterteilt. In der ersten Kategorie sind Visa für den Flughafentransit, die maximal 15 Tagen gelten, mit Ausnahme von mehrmahligen Luft-Transitvisa, die sechs Monate gelten. In der zweiten Kategorie sind kurzzeitige Visa für Reisen oder Aufenthalte in Kroatien, die von sechs Monaten bis fünf Jahren unter zusätzlichen besonderen Bedingungen gelten. Der Ausländer muss die Notwendigkeit oder berechtigte Absicht, häufig oder regelmäßig nach Kroatien zu reisen (insbesondere aus geschäftlichen oder familiären Gründen) nachweisen, sowie auch seine Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit (v.a. bezüglich der rechtsgemäßen Nutzung des kurzzeitigen Visums, seiner finanziellen Situation im Herkunftsland und der Absicht, das Gebiet der Republik Kroatien vor Ablauf der Gültigkeit des Visums zu verlassen).

Ausländer, die in Kroatien der Visumspflicht unterliegen, müssen auch eine entsprechende Krankenversicherung für Notfälle und medizinische Versorgung, die Heimkehr wegen gesundheitlicher Problemen oder die Überführung im Todesfall haben. Ausgenommen hiervon sind Ausländer mit Diplomatenpässen, Seefahrer und sonstige professionelle Gruppen, die bereits aufgrund ihrer Tätigkeit über eine solche Krankenversicherung verfügen. Bei der ersten Einreise mit einem Visum werden von Ausländern biometrische Identifikatoren, bzw. Foto und Fingerabdrücke erfasst und es fällt eine Verwaltungsgebühr an.

Der Visumsantrag wird durch die Einreichung des gesetzlich vorgegebenen Antragsformulars drei Monate vor der geplanten Reise gestellt. Über den Antrag wird innerhalb von 15 Tagen entschieden (Die Frist kann aus berechtigten Gründen verlängert werden). Das Visum wird in der Regel vor Einreise ausgestellt, und zwar in der Visastelle der jeweiligen kroatischen Botschaft. An der Außengrenze wird ein Visum erteilt, das den Inhaber zu einem Aufenthalt von höchsten 15 Tagen berechtigt, wie z.B. zum Zweck des Transits oder für Seeleute ebenfalls zum Zweck der Durchreise.

Für die Ausstellung eines solchen Visums an der Grenze muss der Ausländer nicht nur gültige Reisedokumente vorweisen, sondern auch Unterlagen mit Angaben zum Zweck der Reise vorlegen, sowie nachweisen, dass er über ausreichende Mittel sowohl zur Bestreitung seines Lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügt. Deswegen wird vorgeschlagen, sich benötigte Visa bereits vor Reisebeginn ausstellen zu lassen. Stehen einer Ausreise höhere Gewalt, humanitäre oder ernste persönliche Gründe entgegen, kann das Visum beim zuständigen Polizeiamt verlängert werden. Hier ist eine Äußerung des zuständigen Ministeriums und des Sicherungs- und Nachrichtendienstes (SOA) erforderlich.



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