Einzug von Geldforderungen – Inkasso

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Verzug 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung

Bei Entgeltforderungen hat der Gesetzgeber geregelt, dass der Schuldner automatisch spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und deren Fälligkeit in Verzug gerät, sofern es sich bei dem Schuldner um keinen Verbraucher handelt (§ 286 Abs. 3 BGB). Ist der Schuldner Verbraucher, dann tritt diese Folge nur dann ein, wenn er von Ihnen in der Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rechnung unsicher ist, dann kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

Geldforderungen

Mit Eintritt des Verzugs haben Sie die Möglichkeit, fremde Hilfe für die Einziehung der Forderung in Anspruch zu nehmen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt dann i.d.R. der Schuldner. Eine Auslagerung dieser zeitintensiven Arbeit macht auch schon deshalb Sinn, weil Ihre eigenen Einziehungsbemühungen eben nicht bezahlt werden und erfahrungsgemäß auch weniger wirkungsvoll sind.

Bei zunächst unbestrittenen Geldforderungen sollte eine intensive außergerichtliche Phase – bestehend aus Anschreiben (Briefe, E-Mails, SMS) und Telefonaten – mit dem Schuldner vorgeschaltet sein. Hier können mögliche Einwendungen geklärt und damit Klagen verhindert oder Teilzahlungsvereinbarungen und Vergleiche getroffen werden. Verhandlungsgeschick und fundierte rechtliche Kenntnisse sind dabei die Grundlage des Erfolges. Ist eine Forderung von Anfang an bestritten und können Sie den Streit nicht selber mit dem Schuldner lösen, sollten Sie ohnehin einen erfahrenen Anwalt einschalten. Vielleicht kann eine Klage auch dann noch vermieden werden. 

Mit Hilfe von Wirtschaftsauskünften, die Informationen über die Bonität des Schuldners geben, muss dann nach einer erfolglosen außergerichtlichen Phase entschieden werden, ob gerichtliche Maßnahmen nicht nur rechtlich sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Von großem Vorteil ist es, wenn alle vorgerichtlichen, gerichtlichen (auch mögliche Klageverfahren) und alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen „aus einer Hand“ durchgeführt werden. Es entsteht dann kein (Informations-) Bruch in der Bearbeitung. Dies gilt insbesondere für höhere und rechtlich schwierigere Forderungen. 

Zur zeitgemäßen Bearbeitung von Inkassoakten gehört auch, dass Ihnen ein kostenloser Online-Zugang zu Ihren Akten gewährt wird. Sachstandsanfragen erübrigen sich dann für Sie. 

Wir vertreten Sie im Forderungseinzug sachlich und kompetent. Unser Ziel ist es dabei, Ihre Forderungen erfolgreich, aber auch kostengünstig durchzusetzen.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an.


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