Elektro-Scooter sind seit Mitte Juni 2019 in Deutschland erlaubt

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E-Scooter sind Elektro-Kleinstfahrzeuge und dürfen maximal 20 km/h schnell fahren. Pflicht sind Licht, Bremsen an beiden Rädern, Seitenreflektoren, Klingel, Brems- und Schlusslicht. Blinker sind nicht vorgeschrieben.

Welche Regeln müssen Sie beachten?

Eine private Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben (Versicherungsaufkleber), eine Unfallversicherung ist wegen des hohen Gefährdungspotentials für sich und andere dringend anzuraten. Sie müssen 14 Jahre alt sein. Es gelten entweder Fahrradampeln oder allgemeine Verkehrsampeln. 

Sie dürfen nur auf der Straße oder auf Radwegen fahren, nicht auf dem Bürgersteig. Ist der Bürgersteig mit dem Zeichen „Radfahrer frei“ versehen, haben Sie dort, wie Radfahrer, keine Vorfahrt gegenüber Fußgängern.

Welche Alkoholgrenzen gelten?

Es gelten die Promillegrenzen für Autofahrer, nicht für Fahrradfahrer, d. h. 0,5 bis 1,09 Promille für den Bußgeldbereich. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, letztere auch schon ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall. Dann erfolgt jedoch der Entzug des Führerscheins und es droht die Anordnung einer MPU zur Wiedererteilung durch die Führerscheinstelle. 

Wer dann weiterhin nach Entzug der Fahrerlaubnis alkoholisiert fährt, dem kann sogar das Führen von Fahrzeugen aller Art (auch Fahrrädern) im öffentlichen Straßenverkehr gerichtlich untersagt werden. 

Als Nutzer haben Sie große Verantwortung.

Die Fahrzeuge erreichen schnell eine hohe Geschwindigkeit und bieten weniger Halt und Stabilität als z. b. ein Fahrrad bei Unebenheiten oder Hindernissen. Abbiegen kann mangels Blinker gefährlich sein, da Sie die Fahrtrichtung einhändig fahrend anzeigen müssen. Sie sollten dringend einen Helm tragen, vorgeschrieben ist dies jedoch nicht. 

Das Kreisverwaltungsreferat München hat bereits Bereiche festgelegt, in denen mit E-Scootern gefahren werden kann, achten Sie auf die Beschilderungen. Denn uneingeschränkte Nutzung ist nicht überall erlaubt.

Rechtsanwalt Holger Hesterberg, Wolfratshausen, München

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.


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