EN Storage GmbH: Anleger können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

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Den Schaden bei der insolventen EN Storage GmbH schätzte der Insolvenzverwalter auf mindestens 90 Millionen Euro. Immerhin scheint dennoch etwas Insolvenzmasse vorhanden zu sein, sodass nun am 2. Mai 2017 das reguläre Insolvenzverfahren über die EN Storage GmbH am Amtsgericht Stuttgart eröffnet wurde (Az.: 6 IN 190/17).

„Für die geschädigten Anleger ist das immerhin ein kleiner Silberstreif am Horizont. Denn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeutet auch, dass sie nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht bis zum 12. Juli 2017 anmelden können. Damit ist allerdings noch nicht gesagt, ob und wie viel Geld sie im Insolvenzverfahren wiedersehen werden. Denn die Insolvenzquote hängt entscheidend von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse ab“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Und in dieser Hinsicht hatte es schon vor einigen Wochen schlechte Nachrichten gegeben. Denn der Insolvenzverwalter hatte mitgeteilt, dass ein Großteil des ausgewiesenen Geschäfts überhaupt nicht existierte und das Geld der Anleger nicht in die IT-Infrastruktur investiert wurde. Das bedeutet, dass die Anlegergelder in dunklen Kanälen versickert sind. In dieses Bild passen auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen Betrugsverdachts. „Die Anleger müssen aber die weiteren Ermittlungen nicht abwarten, sondern können jetzt schon Schadensersatzansprüche geltend machen“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Denn Anspruchsgegner für Schadensersatzansprüche können nicht nur die Unternehmensverantwortlichen oder Wirtschaftsprüfer sein, die die Anleger möglicherweise mit falschen Zahlen „geködert“ haben, sondern auch die Anlageberater und die Anlagevermittler. Sie hätten die Anleger über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage und insbesondere auch über die Möglichkeit des Totalverlusts aufklären müssen. Rechtsanwalt Bernhardt: „Erfahrungsgemäß ist eine derartige Aufklärung oft ausgeblieben, da die Anlageberater bzw. Vermittler eher ihre eigenen Provisionen als die Anlageziele ihrer Kunden im Auge hatten. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann aber auch Schadensersatzansprüche begründen.“

Forderungen gegen die Anlageberater können auch der erfolgversprechendere und schnellere Weg für die Anleger sein, ihre finanziellen Verluste wieder aufzufangen. Denn in der Regel haben Anlageberater und Vermittler eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die dann zahlen müsste.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de 

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Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller


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