Endloser Nutzungsausfall?
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Nutzungsausfall kann auch über einen Zeitraum von nahezu zwei Jahren geltend gemacht werden, wenn der Geschädigte die gegnerische Haftpflichtversicherung erfolglos zum Schadensregulierung aufgefordert hatte und diese zudem darauf hinwies, dass er wirtschaftlich zu einer Ersatzbeschaffung in der Lage sei, LG Aachen, Urteil vom 6.2.2013, 11 O 189/12.
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