Englisch als Gerichtssprache

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Der neue Gesetzesentwurf des Bundesrates vom 07.05.2010 (042/2010) soll Englisch als Rechtssprache vor deutschen Gerichten ermöglichen. Hierfür soll bei den Gerichten eine Kammer für internationale Handelssachen eingerichtet werden, welche die gerichtliche Austragung von internationalen Streitigkeiten in englischer Sprache ermögliche. Erklären sich die Parteien übereinstimmend damit einverstanden, dass der Rechtsstreit vor der Kammer für internationale Handelssachen ausgetragen werden soll, ist der Weg für die englische Gerichtssprache offen.

Fachleute sehen vorrangig das Problem der Präzision der Sprache. Wird in englischer Sprache zu einem deutschen Gesetzeswortlauf verhandelt, kann dies auf erhebliche Übersetzungsprobleme stoßen, da viele juristische Begriffe des deutschen Rechts dem englischen Recht fremd sind. Eine amtliche Übersetzung der Gesetzestexte, wie sie bereits auf www.gesetze-im-Internet.de für einige deutsche Gesetze zu finden ist, kann hierbei hilfreich sein.



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