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Enkeltrick: Wie Sie Ihr Geld noch zurückbekommen

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Der sogenannte Enkeltrick ist eine aktuell weit verbreitete Betrugsmasche. Dabei geben sich Betrüger als vermeintliche Verwandte oder Behördenmitarbeiter aus und versuchen, ihre Opfer zur Überweisung hoher Geldbeträge zu überreden. Meistens nehmen die Kriminellen bei dieser Masche ältere Menschen ins Visier.

Sofort handeln: Das sollten Betrugsopfer schnellstmöglich tun

Wenn Sie oder ein Angehöriger Opfer des Enkeltricks geworden sind, sollten Sie umgehend handeln:

  1. Informieren Sie Ihre Bank. Wurde das Geld bereits abgebucht, versuchen Sie, eine Rückbuchung zu erwirken. Falls Ihre Bank die Transaktion noch nicht verarbeitet hat, kann sie noch gestoppt werden.
  2. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Beschreiben Sie den Vorfall dabei so detailliert wie möglich.
  3. Sichern Sie Zeugen und Beweise. Notieren Sie die Telefonnummer, eventuelle Nachrichten oder andere Hinweise auf die Täter.

Haften Banken für den Schaden?

Grundsätzlich sind die Banken verpflichtet, Transaktionen durchzuführen, wenn der Kunde diese bewusst autorisiert hat. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine Bank haften muss – vor allem dann, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Das ist der Fall, wenn die Bank eine verdächtige Überweisung nicht hinterfragt hat, z. B. bei älteren Kunden, die ungewöhnlich hohe Beträge überweisen wollen. Die Bank ist ebenfalls haftbar, wenn sie keine adäquaten Sicherheitsmechanismen angewandt hat, um Betrug zu verhindern. Auch wenn der Kunde die Überweisung nicht selbst autorisiert hat, sondern dies durch Manipulation oder Täuschung erfolgt ist, muss die Bank ggf. haften.

Doch viele Banken lehnen eine Erstattung zunächst ab und verweisen stattdessen auf die Eigenverantwortung des Kunden. Damit sollten Sie sich jedoch nicht abwimmeln lassen. In der Anwaltskanzlei Lenné setzen wir genau hier an, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihr Geld zurückzuholen.

Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?

Wenn Ihre Bank eine Rückerstattung verweigert und Sie allein nicht weiterkommen, übernehmen wir für Sie. Zunächst prüfen wir, ob die Bank ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat. Ist das der Fall, übernehmen wir die weitere Kommunikation mit Ihrer Bank, um eine Erstattung der Überweisung durchzusetzen. Das ist uns bereits bei zahlreichen Mandanten gelungen.

Lassen Sie sich also nicht entmutigen, nur weil Ihre Bank sich zunächst nicht kooperativ zeigt. Viele Betrugsopfer geben an diesem Punkt auf und schreiben ihr Geld für immer ab. Doch es gibt rechtliche Möglichkeiten, um zumindest einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen. Wir unterstützen Sie dabei. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Ersteinschätzung und lassen Sie sich kostenlos von uns zur Ihrem Fall beraten.



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