Enterbt und ratlos: Wie Sie Ihren Pflichtteil sichern und Gerechtigkeit einfordern können!

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Die Enterbung ist ein einschneidendes Ereignis im Erbrecht, insbesondere wenn es um Kinder geht, ganz gleich, ob sie ehelich oder unehelich sind. In solchen Fällen tritt der Pflichtteilsanspruch in den Vordergrund, der den enterbten Nachkommen zusteht. Hier werfen wir einen Blick auf die Grundlagen der Enterbung, den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, die Höhe und die klageweise Geltendmachung.

Enterbung und ihre Folgen: Gesetzlicher Pflichtteilsanspruch

Die Enterbung ist die bewusste Entscheidung einer Person, einen nahen Angehörigen, oft ein Kind, von der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen. Die Gründe für eine Enterbung können vielfältig sein und reichen von persönlichen Differenzen bis zu schwerwiegenden Konflikten. Unabhängig von den Motiven bleiben jedoch die Rechte des Enterbten durch den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch geschützt.

Pflichtteilsanspruch für Kinder: Eheliche und uneheliche Nachkommen

Der Pflichtteilsanspruch gilt für Kinder, unabhängig von ihrem ehelichen Status. Sowohl eheliche als auch uneheliche Kinder haben das Recht, ihren Pflichtteil einzufordern. Das Gesetz schützt somit die Ansprüche der Kinder, selbst wenn sie enterbt wurden.

Höhe des Pflichtteilsanspruchs: Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Enterbte erhalten hätte. Dies bedeutet, dass der enterbte Nachkomme trotz der Enterbung Anspruch auf einen Teil des Erbes hat, um finanziell abgesichert zu sein.

Klageweise Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs erfolgt in der Regel durch Klage vor Gericht. Der enterbte Nachkomme kann die klageweise Durchsetzung seines Pflichtteilsanspruchs einleiten, um sein legitimes Erbe zu erhalten. Hierbei ist es entscheidend, rechtzeitig zu handeln und die gesetzlichen Fristen für die Geltendmachung zu beachten.

Anwaltliche Unterstützung: Klären Sie Ihre Ansprüche

In Erbschaftsangelegenheiten, insbesondere bei Enterbungen und Pflichtteilsansprüchen, ist die Beratung durch einen Anwalt nahezu unerlässlich. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht kann die individuelle Situation analysieren, die möglichen Ansprüche bewerten und den besten Weg zur Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs aufzeigen.

Fazit: Anwaltliche Beratung für eine gerechte Erbregelung

Insgesamt lohnt es sich fast immer, einen Anwalt zu konsultieren, um die eigenen Ansprüche und Rechte im Falle einer Enterbung zu verstehen. Durch eine rechtzeitige und kompetente rechtliche Beratung können die Betroffenen sicherstellen, dass ihr Pflichtteilsanspruch angemessen berücksichtigt wird und sie gerechte finanzielle Sicherheit erhalten, selbst wenn sie vom Erbe ausgeschlossen wurden.


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