Enterbt? - Wie Sie Ihren Pflichtteil einfordern können (inkl. Musterbrief)

  • 3 Minuten Lesezeit

Wenn Sie von einem nahen Angehörigen enterbt wurden, bedeutet das nicht, dass Sie leer ausgehen müssen. Als pflichtteilsberechtigte Person haben Sie trotz Enterbung Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass, den sogenannten Pflichtteil. Dieser kann nicht durch ein Testament vollständig entzogen werden. In diesem Rechtstipp erfahren Sie, wer den Pflichtteil bekommt, wie hoch er ist, was der Pflichtteilsergänzungsanspruch bedeutet und wie Sie ihn erfolgreich ohne Anwalt geltend machen können – inklusive Musterbrief für Ihre Ansprüche. 💼✉️


Was ist der Pflichtteil? 🤔

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch auf den Nachlass einer verstorbenen Person, den engste Angehörige geltend machen können, selbst wenn sie im Testament nicht oder nur geringfügig berücksichtigt wurden. Der Pflichtteil ist dabei ein reiner Geldanspruch und umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.


Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? 👨‍👩‍👧

Folgende Personen haben einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil:

  1. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen
  2. Kinder und Enkelkinder (Abkömmlinge)
  3. Eltern des Verstorbenen (wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind)

Andere Verwandte, wie Geschwister oder entfernte Verwandte, haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil.


Wie hoch ist der Pflichtteil? 📊

Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der Ihnen zustehen würde, wenn kein Testament existieren würde. Dieser Betrag wird aus dem reinen Nachlasswert berechnet, ohne Berücksichtigung von persönlichen Gegenständen, sondern nur anhand des finanziellen Vermögens.

Beispiel:

  • Wenn Sie als Kind gesetzlich die Hälfte des Nachlasses erben würden, steht Ihnen im Rahmen des Pflichtteils ein Viertel des Nachlasswertes zu.

Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch? 💡

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch schützt Sie davor, dass der Erblasser seinen Nachlass durch Schenkungen zu Lebzeiten verringert, um Ihren Pflichtteil zu mindern. Solche Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden, werden anteilig in den Pflichtteil eingerechnet. Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer wird sie jedoch berücksichtigt.


Wie können Sie den Pflichtteil geltend machen? 📝

Um den Pflichtteil geltend zu machen, müssen Sie den Erben zunächst um eine vollumfängliche Auskunft über den Nachlass bitten. Diese Auskunft umfasst:

  1. Vermögenswerte des Erblassers (z. B. Immobilien, Kontoguthaben, Wertpapiere)
  2. Schulden des Erblassers
  3. Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Tod

Tipp: Sie haben das Recht auf eine detaillierte Aufstellung des Nachlasses und können auch verlangen, dass ein Nachlassverzeichnis erstellt wird.


Musterbrief: Pflichtteil einfordern

Absender:
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Postleitzahl, Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer]

Empfänger:
[Name des Erben]
[Adresse des Erben]
[Postleitzahl, Ort]

Datum:
[Datum des Schreibens]


Betreff: Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod von [Name des Erblassers]

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name des Erben],

nach dem Tod meines/einer [Beziehung zum Erblasser, z.B. Vaters/Mutter] am [Datum des Todes] mache ich gemäß § 2303 BGB meinen Pflichtteilsanspruch geltend. Da ich in dem mir bekannten Testament vom [Datum des Testaments] enterbt bzw. nur geringfügig bedacht wurde, bitte ich Sie hiermit um eine vollumfängliche Auskunft über den Nachlass meines/einer [Vaters/Mutter/etc.], wie es mir gemäß § 2314 BGB zusteht.

Diese Auskunft soll Folgendes umfassen:

  1. Eine vollständige Aufstellung aller Vermögenswerte des Erblassers (Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, sonstige Vermögensgegenstände)
  2. Eine Übersicht über alle Schulden
  3. Eine Aufstellung aller Schenkungen, die der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod getätigt hat.

Falls Sie ein Nachlassverzeichnis erstellen lassen, bitte ich um Zusendung einer Kopie.

Ich setze Ihnen hierfür eine Frist von zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens. Nach Erhalt der vollständigen Auskunft werde ich meinen Pflichtteilsanspruch berechnen und Sie zur Zahlung auffordern.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens und die zeitnahe Bearbeitung meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
[Unterschrift]


Pflichtteil ohne Anwalt geltend machen – Darauf sollten Sie achten:

  1. Vollständige Auskunft fordern: Achten Sie darauf, dass die Auskunft über den Nachlass vollständig und detailliert erfolgt. Dies schließt Vermögenswerte, Schulden und Schenkungen ein.
  2. Fristen setzen: Geben Sie den Erben eine klare Frist, in der die Nachlassaufstellung vorliegen soll (in der Regel 2-4 Wochen).
  3. Nachlassverzeichnis verlangen: Sie können darauf bestehen, dass ein Nachlassverzeichnis durch einen Notar erstellt wird, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Auskunft haben.

Wurden Sie enterbt und möchten nun Ihren Pflichtteil einfordern? Wenn Sie Fragen zum Erbrecht haben oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung! 📞


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