Enterbt worden? So holst Du dir deinen Pflichtteil

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Die Enterbung durch nahe Angehörige kann zu emotionalen und rechtlichen Herausforderungen führen. Doch auch wenn Du enterbt wurdest, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Du leer ausgehst. Das deutsche Erbrecht gewährt Enterbten das Recht auf den sogenannten Pflichtteil, die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Hier erfährst Du, wie Du in dieser Situation vorgehen kannst.

Der Enterbungsprozess

  1. Feststellung des Pflichtteilsanspruchs: Nachdem Du erfahren hast, dass Du enterbt wurdest, setze einen Brief an die Erben auf. Fordere darin Auskunft über den Umfang der Erbschaft ein. Du hast drei Jahre Zeit, bevor Dein Anspruch verjährt.

  2. Rechtliche Schritte: Sollte die Kommunikation mit den Erben scheitern, kannst Du juristische Schritte einleiten. Konsultiere einen Anwalt, um Deine Ansprüche geltend zu machen.

Enterbung: Wie geht das?

  1. Testament erstellen: Du kannst frei entscheiden, wen Du als Erben einsetzt und wen nicht. Verfasse ein Testament, in dem Du klar angibst, wen Du enterben möchtest, ohne eine Begründung abgeben zu müssen.

  2. Beispielhafte Formulierungen: Möchtest Du Kinder oder bestimmte Personen enterben, kannst Du im Testament klare Formulierungen verwenden. Zum Beispiel: "Meine Kinder sollen mich nicht beerben" oder "Erbe ist mein Sohn, meine Tochter setze ich auf den Pflichtteil."

Folgen der Enterbung für andere Personen

  1. Neuer Erbe: Wenn ein gesetzlicher Erbe enterbt wird, kann der Erblasser einen neuen Erben einsetzen. Andernfalls erfolgt die Bestimmung nach der gesetzlichen Erbfolge.

  2. Auslegung von Testamenten: Bei der Auslegung von Testamenten zählt der Wille des Erblassers. Falls ein Verwandter ausgeschlossen wird, treten die Kinder an dessen Stelle, es sei denn, der Erblasser wollte auch diese ausschließen.

Anspruch auf den Pflichtteil

  1. Berechtigte Personen: Nahe Angehörige wie Kinder, Ehegatte und Eltern haben Anspruch auf den Pflichtteil. Geschwister und Großeltern gehören nicht dazu.

  2. Pflichtteilsquote berechnen: Die Pflichtteilsquote beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Wert berücksichtigt alle gesetzlichen Erben, auch jene, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind.

Beispielrechnung

Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt anhand des Wertes der gesamten Erbschaft und der Pflichtteilsquote. Verzicht auf das Erbe zu Lebzeiten wird nicht berücksichtigt.

Fazit:

Die Enterbung muss nicht das Ende bedeuten. Durch das Einfordern des Pflichtteils können Enterbte zumindest einen gerechten Anteil am Vermögen erhalten. Konsultiere einen Anwalt, um die besten Schritte für Deine Situation zu planen.

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Foto(s): Foto von Afif Ramdhasuma auf Unsplash

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