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Erben können Schmerzensgeld und Schadensersatz des Erblassers geltend machen

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Behandlungsfehler – was nun?

Sofern Sie Opfer eines Behandlungsfehlers oder einer anderweitigen körperlichen Verletzung geworden sind, können Sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Schädiger geltend machen. In manchen bedauerlichen Fällen verstirbt der Geschädigte, bevor man die Möglichkeit hatte, die Ansprüche final durchzusetzen.

Vielen Angehörigen ist dann oft nicht bewusst, dass Sie im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge als Erben auch die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des verstorbenen Geschädigten erben und die Ansprüche weiterhin gegen den Schädiger durchsetzen können. Dies ist auch nur verständlich, da Sie einen schmerzlichen Verlust erlitten haben und sich naturgemäß nicht zuerst mit solchen Gedanken beschäftigen.

Wenn jedoch einige Zeit verstrichen ist, kann es sinnvoll sein, diese Möglichkeit zu bedenken und erste Schritte in die Wege zu leiten. Wir begleiten und beraten Sie, wobei wir Verständnis für Ihre emotionale Situation haben und dies bei den Beratungsgesprächen gerne berücksichtigen.

Die Geltendmachung von Ansprüchen beim Schädiger

Zunächst schildern Sie uns in einer gemeinsamen Besprechung den Sachverhalt. Wir nehmen ihn auf und erklären Ihnen die außergerichtlichen Möglichkeiten einer Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Dieses Vorgehen ist immer zu bevorzugen, um zunächst einen langwierigen und emotional anstrengenden Prozess zu vermeiden. Wir fordern fehlende Patientenunterlagen für Sie an und werten diese aus. Hinsichtlich der entstehenden Kosten stellen wir gerne eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, besprechen wir mit Ihnen das kostengünstigste Vorgehen. Sämtliche Erörterungen können auch gerne mit der gesamten Erbengemeinschaft geführt werden, wenn es mehrere Erben geben sollte.

Sollte keine Einigung mit der Schädigerseite zustande kommen, erörtern wir gemeinsam mit Ihnen das Prozessrisiko und beraten Sie bezüglich des weiteren Vorgehens. Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich begleiten wir Sie bei jedem Schritt, um die Abwicklung für Sie so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Das dürfen Sie erwarten:

Wir bieten unseren Mandanten spezialisierte Kompetenz auf dem Gebiet des Medizinrechts. Unsere Mitarbeiter verfügen über besondere praktische und theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts. Wir überprüfen das Vorliegen eines Behandlungsfehlers und daraufhin die Erfolgsaussichten einer Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Mit medizinischen Sachverhalten setzen wir uns auseinander und arbeiten eng mit unserem aus Medizinern bestehendem Netzwerk zusammen, um die Kompetenzen für die jeweilige Arzthaftungsangelegenheit unserer Mandanten zu bündeln. Durch die Arbeit im Team können wir durch den internen Austausch das bestmögliche Ziel für unsere Mandanten erreichen. Wir sind bundesweit für unsere Mandanten tätig und auf allen modernen Kommunikationswegen für Sie erreichbar.


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