Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Behandlungsfehlern – Ihr Rechtsanwalt für Arzthaftung
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Ein Behandlungsfehler kann für Patienten gravierende Folgen haben, gesundheitlich, finanziell sowie emotional. Doch wie werden Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Behandlungsfehler beziffert und wie setzt man diese als Patient durch? Ihr Rechtsanwalt für Arzthaftung steht Ihnen hierbei kompetent zur Seite.
Was ist ein Behandlungsfehler und wann besteht ein Anspruch?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn Ärzte, Pflegepersonal oder andere im Gesundheitswesen Tätige gegen die allgemein anerkannten medizinischen Standards verstoßen und dem Patienten dadurch ein Gesundheitsschaden entsteht. Auch Aufklärungsfehler, das heißt die unzureichende Information über Risiken und Alternativen vor einer Behandlung, können Ansprüche begründen. Patienten haben dann einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, wenn sie nachweisen können, dass der Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler ursächlich für den Schaden war. Ihr Rechtsanwalt für Arzthaftung prüft für Sie, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz besteht und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Was ist Schmerzensgeld und wie wird es ermittelt?
Das Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die ein Verletzter als Ausgleich für immaterielle Schäden wie Schmerzen, Leiden oder Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens erhält, wenn zum Beispiel durch einen Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler seine Gesundheit verletzt wurde.
Die Bezifferung von Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler richtet sich nach dem Ausmaß des erlittenen Schadens. Ihr Rechtsanwalt für Arzthaftung ermittelt für Sie sämtliche Aspekte für die Bemessung des Schmerzensgeldes und beziffert diese fachgerecht für Sie, damit Ihnen keine Ansprüche entgehen. Zu berücksichtigen sind bei der Bezifferung des Schmerzensgeldes nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Beispiel:
- Art und Schwere der Verletzung,
- Dauer und Intensität der Schmerzen,
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung,
- Langfristige oder dauerhafte Einschränkungen (z. B. Invalidität),
- Psychische und soziale Folgen, wie der Verlust von Lebensqualität.
Die genaue Bezifferung aller Schadenspositionen ist entscheidend, da nur die geltend gemachten Positionen auch entschädigt werden. Gerichte orientieren sich bei der Festlegung der Höhe häufig an sogenannten Schmerzensgeldtabellen. Diese enthalten Richtwerte, die aus früheren Urteilen abgeleitet wurden. Dennoch ist jeder Fall individuell zu bewerten, da die Umstände und Auswirkungen eines Behandlungsfehlers oder Aufklärungsfehlers sehr unterschiedlich sein können.
Welche Schadensersatzansprüche gibt es neben dem Schmerzensgeld?
Neben dem Schmerzensgeld (immaterieller Schaden) können Patienten auch Ersatz für materielle Schäden verlangen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Behandlungskosten und Zuzahlungen,
- Fahrtkosten,
- Verdienstausfall,
- Kosten für Pflege oder Haushaltshilfen (auch wenn die Pflege und der Haushalt durch nahe Angehörige übernommen werden müssen),
- Umbaukosten für Wohnung oder Auto bei dauerhaften Beeinträchtigungen.
Die Bezifferung und Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler ist komplex und erfordert fundierte Kenntnisse. Ihr Rechtsanwalt für Arzthaftung berät Sie frühzeitig, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen und um alle Fristen einzuhalten. Jeder Fall ist individuell zu prüfen – die Höhe der Ansprüche hängt maßgeblich von dem konkreten Schaden und den persönlichen Umständen ab.
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