Erbengemeinschaft – SO kommen Sie bestmöglich heraus

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Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Unkenntnis über die Rechtslage, „alte Rechnungen“, aufgestaute Emotionen: Erbengemeinschaften führen oft zum Streit und belasten die Mitglieder mitunter aufs Äußerste. Nicht jeder handelt in dieser Situation rational.

Rechtsanwalt Alexander Bredereck sagt, was Miterben tun können, wenn sie mit der Erbengemeinschaft unzufrieden sind:

In Erbengemeinschaften ist Streit auch deshalb vorprogrammiert, weil oft ein Miterbe dem Erblasser in den letzten Jahren besonders nah war und deshalb meint, eine hervorgehobene Stellung zu haben. Nicht selten tragen die jeweiligen Partner der Miterben ebenfalls ihren Teil zu den Streitigkeiten bei.

Bloß: Ein Miterbe, der die häusliche Pflege ganz oder teilweise übernommen hat, hat rechtlich keine besondere Stellung in der Erbengemeinschaft. Faktisch hat er zwar meist den ersten Zugriff auf das Erbe und damit durchaus eine günstigere Position; einen rechtlichen Vorteil kann er aber nur durch ein Testament bekommen.

Mitunter ist die pflegende Person nicht einmal Teil der Erbengemeinschaft. Die Pflege führt nicht dazu, dass die Pflegeperson dadurch Teil der Erbengemeinschaft wird.

All dies führt zu Erwartungshaltungen und hat Streit- und Belastungspotential, besonders wenn der Verstorbene zuvor jahrelang häuslich gepflegt wurde.

Selten sind die Erbengemeinschaften, in denen alle Beteiligten ein gutes Verhältnis miteinander haben, wo alles verbindet und nichts trennt.

Im Fall einer unharmonischen Erbengemeinschaften kann es sinnvoll sein, diese zu verlassen.

Außer wenn Immobilien zum Erbe gehören, kann der Miterbe sich dazu entschließen, seinen Erbteil zu veräußern – und so aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. Seinen Erbteil kann man beispielsweise an die Erbengemeinschaft veräußern, aber auch an Dritte.

Sind Sie als Miterbe Teil einer Erbengemeinschaft? Wollen Sie wissen, ob und wie Sie aus der Erbengemeinschaft ausscheiden können?

Rufen Sie noch heute in der Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Alexander Bredereck an und vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Ersttelefonat mit seinem Erbrechtsspezialisten. Gern beantwortet er Ihre Fragen zu Ihrer Situation in der Erbengemeinschaft, und erklärt Ihnen, wie die Kanzlei für Sie tätig werden kann.


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