Erbin widerruft Kontovollmacht für Miterben – Bank muss zurückzahlen

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Landgericht Aachen – Urteil vom 18.01.2018 – 1 O 138/16

Das Landgericht Aachen hatte über einen Rückzahlungsanspruch einer Erbin gegen die Bank zu befinden, die mit Verfügungen über ein Nachlasskonto nicht einverstanden war.

In der Angelegenheit hatte ein Erblasser am 21.11.2001 ein notarielles Testament verfasst. In diesem Testament setzte der Erblasser seine Tochter, die spätere Klägerin, und seinen Sohn zu hälftigen Erben seines Vermögens ein.

Gleichzeitig hatte der Erblasser seinem Sohn eine Vorsorgevollmacht erteilt, die auch über den Tod des Erblassers hinaus Gültigkeit haben sollte. Diese Vollmacht berechtigte den Sohn des Erblassers auch, über ein Bankkonto des Erblassers bei der Bank zu verfügen.

Der Erblasser verstarb am 04.08.2014. 

Mit Schreiben vom 09.12.2014 erklärte die Tochter gegenüber der Bank, dass sie die ihrem Bruder erteilte Vollmacht widerrufe. Die Bank bestätigte den Eingang des Widerrufs. Danach wurden trotz des Widerrufs der Vollmacht dann aber Überweisungen von dem Nachlasskonto ausgeführt, von denen die Tochter nicht informiert wurde und zu denen sie auch nicht ihre Zustimmung erteilt hatte.

Die Bank weigerte sich, die Gelder zurückzuführen. Die Angelegenheit ging zu Gericht, wo die Tochter die Bank auf Erstattung der ohne ihre Zustimmung abgeflossenen Beträge in Anspruch nahm.

Das Landgericht gab der Klage in vollem Umfang statt.

Der von der Bank durchgeführte Zahlungsvorgang sei von der Klägerin nicht autorisiert gewesen. 

Eine Autorisierung der Zahlungen alleine durch den Bruder der Klägerin und Miterben sei nicht ausreichend. Miterben könnten über ein Nachlasskonto grundsätzlich nur gemeinsam verfügen, § 2040 BGB. Die Vollmacht des Bruders sei wirksam widerrufen worden, von diesem Vorgang habe die Bank auch Kenntnis gehabt.

Im Ergebnis musste die Bank die unrechtmäßig abgeflossenen Beträge dem Nachlasskonto wieder gutschreiben.

Sebastian Lohse

Rechtsanwalt und Mediator

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht


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