Erbrecht-1x1: Der "digitale Nachlass"

  • 1 Minuten Lesezeit

Vermutlich ist es in der heutigen Zeit so wichtig wie noch nie, neben den Verfügungen über das Vermögen auch zu bestimmen, was im Todesfall mit dem digitalen Nachlass geschehen soll.

Mit zunehmender Digitalisierung entstehen über die Zeit auch immer mehr Konten und sonstige digitale Daten, die auch über den Tod einer Person hinaus bestehen. Um diese dann im eigenen Interesse umgesetzt zu wissen, muss der Erblasser ausdrücklich regeln, was im Falle seines Todes mit diesen Daten geschehen soll. Hierzu müssen alle Benutzerdaten und Passwörter gesammelt werden und eine Anordnung über den weiteren Verlauf mit den Konten getroffen werden. Außerdem sollte eine Person bestimmt sein, die mit der Umsetzung dieser Interessen betraut wird.

Nicht nur für den Erblasser ist es wichtig zu wissen, dass im Falle seines Todes nach seinen Interessen weiter verfahren wird, auch für die Erben kann ein Interesse daran bestehen, schnell eine Lösung für das digitale Erbe zu finden, wenn es sich zum Beispiel um kostenpflichtige Online-Portale handelt. Grundsätzlich gehen bestehende Verträge nämlich auch auf die Erben über und somit auch die Zahlungsverpflichtungen.

Einige Internetdienste bieten bereits die Möglichkeit an, eine Vertrauensperson zu benennen oder anzuordnen, wann ein Konto gelöscht werden soll.

Am einfachsten und genauesten wissen die Erben, was zu tun ist, wenn der digitale Nachlass ebenfalls im Testament geregelt ist.

Wenn Sie Fragen zu den Regelungen über Ihren digitalen Nachlass haben oder Sie sich auf einem anderen Gebiet des Erbrechts im Unklaren sind, kontaktieren Sie uns gerne.

Besuchen Sie uns auf https://erbrecht.guide/

Gerne können Sie uns auch einfach anrufen oder uns schreiben.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Helge Petersen

Beiträge zum Thema