Erbrecht: Ist das Facebook-Konto eines Minderjährigen vererbbar?

  • 1 Minuten Lesezeit

Ja, ist es. Das Landgericht Berlin hat am 17.12.2015 entschieden, dass das Facebook-Konto eines Minderjährigen als Teil des digitalen Nachlasses anzusehen und deshalb vererbbar sei (20 O 172/15).

Wie kam es zu diesem Urteil? Ein minderjähriges Mädchen verunglückte tödlich, wobei nicht auszuschließen war, dass es sich um Selbstmord handelte. Die Mutter der Verstorbenen wollte deshalb im Facebook-Account ihrer Tochter nach Hinweisen suchen, die möglicherweise Aufschluss über die Todesumstände gegeben hätten. Dies war ihr nicht möglich, denn das Benutzerkonto der Verstorbenen war in Zwischenzeit von Facebook gesperrt worden. Die Mutter klagte vor dem Landgericht Berlin und bekam in vollem Umfang Recht.

Die Richter urteilten, dass ein Facebook-Konto zum digitalen Nachlass gehöre und dieser vererbbar sei. Es sei nicht einzusehen, warum persönliche Daten, z.B. in Briefen oder Tagebüchern, vererbbar seien, digitale Daten dagegen nicht.

Den Einwand, dass das Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen auch posthum verletzt würde, ließ das Gericht nicht gelten. Grund: Die Verstorbene war minderjährig. Eltern als gesetzliche Vertreter minderjähriger Kinder hätten grundsätzlich das Recht zu wissen, welche Daten über ihr Kind im Internet kursieren – dieses Recht bestehe auch über den Tod des Kindes hinaus.

Die Facebook-Nutzungsbedingungen dienten einzig der Kontosicherheit und könnten nicht als Argument dafür angeführt werden, dass das Konto nicht vererbbar sei.

Auch aus Sicht des Datenschutzes stünde der Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts nichts im Wege. Das Bundesdatenschutzgesetz sei hier nicht anzuwenden, denn es habe nicht das Ziel, Tote zu schützen.

Im verhandelten Fall beschäftigte sich zum ersten Mal ein Gericht mit dieser Problematik. Offen bleibt, ob die angeführten Gründe genauso für die Vererbung von volljährigen Facebook-Nutzern gelten würden.

In unserer Kanzlei in Stuttgart sind die Rechtsanwältin für Erbrecht und Vorsorgevollmachten Kerstin Herr und der Fachanwalt für nationales und internationales Erbrecht Steffen Köster Ihre Ansprechpartner bei allen Fragen rund ums Erbrecht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Kerstin Herr

Beiträge zum Thema