Testament und Erbrecht: Das müssen Sie als deutscher Rentner im EU-Ausland wissen!

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Falls Sie ein Ehegattentestament, ein Berliner Testament oder einen Erbvertrag abgeschlossen haben und Ihren Ruhestand beispielsweise in einem Mittelmeerland verbringen wollen, müssen Sie das Dokument unbedingt von einem Anwalt ändern lassen.

Warum?
Das erklärt Ihnen der Fachanwalt für Erbrecht, Steffen Köster, aus der Kanzlei Königstraße in Stuttgart:

Seit dem 16. August 2012 ist die neue EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) in Kraft. Sie betrifft Erbfälle ab 17. August 2015.
Entscheidende Änderungen der neuen Erbrechtsverordnung beziehen sich auf Erbfälle, die länderübergreifend sind.
Das bisher geltende Recht sah vor, dass im Erbfall die Erbgesetze desjenigen Staates angewendet werden mussten, dessen Staatsbürger der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes war.
Das ist nun nicht mehr so! Künftig wird das Recht des Staates angewendet, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte (Art. 21 EuErbVO).

Diese Änderung hat große Auswirkungen für alle deutschen Staatsbürger, die ihren Ruhestand nicht in Deutschland verbringen. Ihr Ehegattentestament, Berliner Testament oder ihr Erbvertrag ist in Spanien, Frankreich, Italien und vielen anderen Ländern, vor allem in den Mittelmeerländern, ungültig!
Wenn nun ein deutscher Staatsangehöriger in einem dieser Länder seinen letzten Wohnsitz hatte und dort verstorben ist, kann ein dortiges Gericht den deutschen Erbvertrag als ungültig ansehen. Stattdessen wird das dortige Erbrecht in Kraft treten.

Wodurch kann dies verhindert werden? Sie sollten dringend einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen und sich beraten lassen.
Ihr Testament kann so abgeändert werden, dass es auch in anderen Ländern Gültigkeit hat.

 


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