Erbrecht: Pflichtteilerben in Serbien
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Das serbische Erbrecht bestimmt die gesetzlichen Erben. Der Erblasser kann den Kreis der gesetzlichen Erben ändern, indem er frei über sein Vermögen im Falle seines Todes durch Testament verfügt. Diese Freiheit der Verfügung ist durch das Recht auf den Pflichtteil eingeschränkt. Mit anderen Worten kann der Erblasser nicht frei über den Pflichtteil des Nachlasses verfügen, der den Pflichtteilerben zusteht.
Wer sind die Pflichtteilerben?
Der Kreis der Pflichtteilerben ist enger als der Kreis der gesetzlichen Erben.
Gemäß dem Erbrecht sind Pflichtteilerben: Nachkommen des Erblassers, Adoptivkinder und ihre Nachkommen, der Ehepartner, Eltern, Adoptierender, Geschwister, Großeltern und Urgroßeltern sowie andere Vorfahren.
Ein Pflichtteilerbe kann nur jemand sein, der nach der gesetzlichen Erbfolge zur Erbschaft berufen ist.
Wie hoch ist der Pflichtteil der Pflichtteilerben?
Der Pflichtteil eines Erben hängt davon ab, in welcher Erbfolge er sich befindet. Der Pflichtteil wird auf der Grundlage des Anteils des Nachlasses berechnet, der dem Erben nach dem Gesetz zustehen würde.
Der Pflichtteil für Nachkommen, Adoptivkinder und ihre Nachkommen sowie den Ehepartner des Erblassers beträgt die Hälfte, und der Pflichtteil für die übrigen Pflichtteilerben beträgt ein Drittel des Anteils, der jedem von ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde.
Wenn ein Pflichtteilerbe nicht erben kann oder will, wächst sein Pflichtteil nicht den anderen Pflichtteilerben zu.
Es ist sehr wichtig zu betonen, dass ein Pflichtteilerbe nicht für die Schulden des Erblassers haftet.
Wann werden die Regeln des Pflichtteils und der Pflichtteilerben angewendet?
Die Regeln des Pflichtteils und der Pflichtteilerben werden erst aktiviert, wenn diese Rechte verletzt sind, bzw. in allen Situationen, in welchen der Erblasser sein Vermögen zu Lebzeiten (durch Schenkung) oder im Todesfall (durch Testament) übermäßig veräußert hat, so dass das Vermögensrecht des Erben verletzt wird. Der Pflichtteil ist verletzt, wenn der Wert der Verfügungen und Geschenke des Erblassers an den Pflichtteilerben geringer ist als der Wert des Pflichtteils des Erben.
Bei der Verletzung des Rechts auf den Pflichtteil kann Klage vor Gericht eingereicht werden.
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