Erbschaft in Italien. Anwendbares Recht

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Wenn Gegenstände in Italien vererbt werden stellt sich die Frage, nach welchem Recht die Rechtsnachfolge bestimmt wird und welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind.

Folgende Fragen werden besonders häufig im Zusammenhang mit transnationalen Erbfällen gestellt:

Nach welchem Recht bestimmt sich die Erbfolge?

Falls der Erblasser am oder nach dem 17. August 2015 verstorben ist, findet sich die Antwort in der EU-Verordnung 650/2012: Falls der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Wenn also der Erblasser seinen Wohnsitz nach Italien verlegt hat, bestimmt sich die Erbfolge  nach italienischem Recht, unabhängig davon, wo sich die vererbten Gegenstände befinden.

Wird erlangt ein Testament in Italien Wirksamkeit?

Wenn die/der Verstorbene ein Testament verfasst hat, kann der Erbe sich in Italien nicht ohne Zwischenschritte darauf berufen.

Ist das Testament in einem anderen Land bereits eröffnet worden, ist es notwendig dieses Testament auch in Italien bei einem Notar zu hinterlegen.

Wenn das Testament noch nicht eröffnet ist, muss dies durch einen italienischen Notar vorgenommen werden.

Sollte das Testement nicht auf italienisch verfasst worden sein, ist einen Übersetzung notwendig.

Was ist das europäisches Nachlasszeugnis?

Das europäische Nachlasszeugnis bescheinigt die Erbeigenschaft und die den Erben zustehenden Quoten auf europäischer Ebene. Wenne es vorliegt, kann dies die Abwicklung vereinfachen, da Sie das Nachlasszeugnis nicht nur in dem Land hinzuziehen können, in dem es ausgestellt wurde, sondern auch in allen anderen europäischen Ländern (mit Ausnahme von Irland und Dänemark) in denen sich Erbgegenstände befinden.

Die Ausstellung eines europäischen Nachlasszeugnisses ist aber nicht verpflichtend: es kann auch in jedem Land die jeweilige nationale Prozedur durchlaufen werden. In Italien beispielsweise kann die Erbeigenschaft über eine notarielle Erklärung ("atto notorio")  oder eine schriftliche Ersatzerklärung ersetzt werden, in Deutschland kann ein Erbschein nach nationalem Recht angefordert werden.

Das Nachlasszeugnis ist in dem Land zu beantragen, in dem der/die Verstorbene den letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. In Deutschland ist das Nachlassgericht zuständig, in Italien wird das Nachlasszeugnis von einem Notar ausgestellt.

Wo und wie muss die Erbschaftssteuer bezahlt werden?

Die steuerlichen Aspekte wurden noch nicht auf europäischer Ebene geregelt. Mit manchen Ländern wurden Staatsverträge (sog. Doppelbesteuerungsabkommen) abgeschlossen, die verhindern sollen, dass auf dieselben Gegenstände mehrfach Erbschaftssteuern zu bezahlen sind, beispielsweise einmal vom Staat des letzten Wohnsitzes des Erblassers und einmal am Gelegenheitsort der Erbgegenstände. Es gibt keinen solchen Staatsvertrag zwischen Italien und Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Es sind deshalb die jeweiligen nationalen Gesetze hinzuzuziehen.

Das italienische Gesetz sieht vor, dass, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Italien hatte, alle Gegenstände in Italien besteuert werden, egal wo sie sich befinden.

Gleichzeitig ist eine doppelte Besteuerung nicht zulässig, so dass im Ausland bezahlte Steuern angerechnet werden.


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