Erbschaft in Italien- was ist zu tun?

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Ein Erbfall ist immer mit einem bürokratischen Aufwand verbunden. Wenn die Bürokratie sich dann noch in einem Land abspielt, in dem man sich nicht dauerhaft aufhält, wird es besonders schwierig.

Soweit dies in einem kurzen Artikel möglich ist, folgen hier einige Hinweise über die Schritte, die bei einem Erbfall in Italien zu unternehmen sind.

Wie bekomme ich Zugriff auf das Bankkonto?

Die Banken sind verpflichtet, das Bankkonto zu sperren, sobald ein Erbfall bekannt wird.

Einem Verlangen, Auskunft über den Kontostand zu geben, muss eine Bank nachkommen, kann jedoch einen Nachweis über die Erbeigenschaft verlangen.

In der Regel wird eine Sterbeurkunde und ein Nachweis über die Erbfolge verlangt. Der Nachweis, Erbe zu sein, kann über das Vorlegen eines Testamens, eines Erbscheins oder Nachlasszeugnisses sowie durch eine formelle Erklärung („dichiarazione sostitutiva di atto di notorietà“) erfolgen.

Sollte die Bank dem Anliegen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 90 Tagen nachkommen, sollte eine formelle Beschwerde eingereicht werden.

Die Auskunft über den Kontostand ist auch für die Erbschaftsklärung ("dichiarazione di successione") wichtig (siehe unten).

Eine Auszahlung der sich auf den Konten befindlichen Geldern erfolgt erst nach dem Nachweis über die Einreichung der Erbschaftserklärung.

Was ist eine Erbschaftserklärung (“dichiarazione di successione“)?

Wenn Sie Erbe von Gegenständen in Italien geworden sind, müssen Sie in der Regel eine Erbschaftserklärung abgeben und die anfallenden Erbschaftssteuern bezahlen. Die Erklärung muss ausnahmsweise nicht abgegeben werden, wenn die Erbmasse 100.000,00 Euro nicht überschreitet, keine Immobilien vererbt werden und Sie entweder mit dem /der Verstorbenen verheiratet waren oder direkt von ihm /ihr abstammen.

Für die engen Verwandten gibt es in Italien einen hohen Freibetrag, so dass Erbschaftssteuern oft gar nicht anfallen. Wenn jedoch Immobilen vererbt werden, ist die sog. Hypotheken- und Katastersteuer, unabhängig vom Freibetrag, zu zahlen. Der Betrag richtet sich nach dem Katasterwert der Immobilie.

Die Erbschaftserklärung ist innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Erbfalls einzureichen.

Die Einreichung erfolgt digital über den digitalen Zugang zum Portal der Steuerbehörde („Agenzia delle Entrate“).

Die Erbschaftserklärung kann von einem der Erben selbst über das Portale der Steuerbehörde, oder aber über eine(n) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, eine(n) Steuerberater/Steuerberaterin oder einen Geometra eingereicht werden, der über einen Zugang zum Portal der Steuerbehörde verfügt.

Wie kann ich die Umschreibung einer Immobilie erreichen?

Beim Einreichen der Erbschaftserklärung kann eine automatische Aktualisierung das Katasterregisters beantragt werden. Das Katasterregister kann nicht herangezogen werden um das Eigentum an einer Immobilie zu belegen. Hierfür ist notwendig, dass ein Notar den Eigentumsübergang dokumentiert. Dies muss nicht dringend sofort erfolgen. Wenn beispielsweise geplant ist, die Immobilie zu verkaufen, kann der Übergang des Eigentums gleichzeitig mit dem Verkauf eingetragen werden,

Sollten Sie Erbe von Gegenständen in Italien sein, bin ich gerne bereit Sie zu unterstützen. ich verfüge über einen digitalen Zugang zur Steuerbehörde und kann somit eine Erbschaftserklärung in Ihrem Namen einreichen.

Lesen Sie gerne auch Erbschaft in Italien. Anwendbares Recht oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.


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