Immobilienkauf Italien – benötige ich einen Anwalt/eine Anwältin?

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Die Antwort lautet „ja”, wenn Sie keinen Makler haben, auf den Sie sich 100 % verlassen können.

1. Rechtliche Beratung.

Der erste Grund für die Einschaltung eines Anwalts/einer Anwältin ist der, dass der Makler Ihnen keine qualitativ gleichwertige rechtliche Beratung liefern kann. Zwar ist es immer erforderlich, bei Immobilienkäufen auch einen Notar/eine Notarin einzuschalten, der/die natürlich beste juristische Kenntnisse hat. Ihn/sie lernt der Käufer allerdings meist erst bei Vertragsschluss kennen. Und in diesem Moment fällt es schwer, vom Vertrag zurückzutreten oder nochmal in die Verhandlungen einzusteigen.

- „Kann ich sicher sein, dass auf dem Grundstück keine Dienstbarkeit lastet?“

- „Ist es sicher, ein Grundstück zu erwerben, das vom Vorbesitzer durch Schenkung erworben wurde?“

- „Muss ich überprüfen, ob der Vorbesitzer beim Erwerb der Immobilie im Güterstand der Gütergemeinschaft verheiratet war?“

Auf all diese Fragen können nur wenige Immobilienmakler eine zufriedenstellende Antwort geben.

2. Vertretung Ihrer Interessen

Der zweite Grund dafür, einen Anwalt oder eine Anwältin einzuschalten ist der, dass der Anwalt auf Ihrer Seite steht. Ein Immobilienmakler hingegen ist verpflichtet, sich neutral zu verhalten, und sowohl die Interessen des potenziellen Käufers als auch des potenziellen Verkäufers zu wahren. Das gleiche gilt übrigens auch für den Notar/die Notarin.

3. Einholen der relevanten Informationen

Zwar ist ein Immobilienmakler dazu verpflichtet, dem Kaufinteressenten die Umstände mitzuteilen, die gegen einen Kauf sprechen könnten, jedoch nur, falls ihm diese Umstände bewusst sind oder es sich um Informationen handelt, die leicht in Erfahrung gebracht werden können.

Erfahrungsgemäß nehmen nur wenige Makler diese Verpflichtung ernst.

Wann immer möglich, wird ein Immobilienmakler es in jedem Fall vermeiden, unangenehme Punkte anzusprechen, da sein Interesse natürlich ist, dass der Vertrag zustande kommt, da in dem Moment ein Anspruch auf die Maklerprovision entsteht.

Ein Anwalt wird sehr viel gewissenhafter untersuchen, ob die Immobile risikofrei erworben werden kann.

4. Vorvertrag

Ein Makler wird immer darauf bestehen, dass möglich sofort ein Vorvertrag abgeschlossen wird, um seine Maklerprovision zu sichern. Ein Vorvertrag sollte jedoch nicht leichtfertig unterschrieben werden, da in dem Moment bereits die Pflicht entsteht, den Kauf zu den vereinbarten Konditionen abzuschließen.

Bevor ein Vorvertrag unterzeichnet wird und eine Zahlung an den Verkäufer geleistet wird, sollte bereits überprüft worden sein, ob die Immobilie baurechtskonform ist, ob sie lastenfrei ist und wie sie erworben wurde. Nur in den seltensten Fällen hat eine Immobilienagentur all dies überprüft.

Zwar entsteht ein Anspruch darauf, die Anzahlung in doppelter Höhe zurückzuerhalten, wenn eine Immobilie entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht dem versprochenen Zustand entspricht. Doch wenn dies nicht auf freiwilliger Basis geschieht, muss der Gerichtsweg beschritten werden und der Betrag im Rahmen der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Dies nimmt Zeit, Kosten und Nerven in Anspruch.

5. Kosten

Ein Anwalt muss bezahlt werden. Aber die Kosten des Anwalts werden weit unter der Summe liegen, die Sie an einen Makler zu zahlen haben, wenn Sie denn einen eingeschaltet haben.

Außerdem ist die Sicherheit, gut beraten zu sein, und sich in ganzer Linie abgesichert zu haben, ihr Geld wert, oder nicht? Eine Immobilie zu erwerben ist eine bedeutsame Investition, da sollte man nicht an der falschen Stelle sparen.

Sollten Sie eine Immobile in Italien erwerben wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie mich für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag!


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