Erbschaft Tunesien - Unterstützung bei grenzüberschreitenden Nachlassregelungen

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Das Erbrecht in Tunesien wird durch das tunesische Zivilgesetzbuch geregelt. Deutsches Erbrecht ist in Tunesien nicht anwendbar. Allerdings gibt es grenzüberschreitende Nachlassangelegenheiten, die Kenntnisse in beiden nationalen Erbrechten verlangen bzw. die enge Zusammenarbeit von Experten für die jeweils nationalen Regelungen. Zudem gibt es Anforderungen an Dokumentationen und Beurkundungen, für die ein jeweils im Heimatland des Erben oder des Erblassers zugelassene Anwalt die Verantwortung übernehmen muss. 


Als Ansprechpartnerin für Nachlassangelegenheiten zwischen deutschen und tunesischen Beteiligten steht Rechtsanwältin Chaima Louati als in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte zur Verfügung. Im funktionierenden Netzwerk kann auch auf kooperierende Anwälte in Tunesien zurückgegriffen werden. Amtssprache vor tunesischen Gerichten ist Arabisch.


Hier sind einige grundlegende Informationen zum Erbrecht in Tunesien:

  1. Anwendbares Recht:
    1. Tunesien wendet das Prinzip der Staatsangehörigkeit an, um das anwendbare Erbrecht zu bestimmen. Das bedeutet, dass das Erbrecht des Verstorbenen nach dessen Staatsangehörigkeit bestimmt wird, unabhängig vom Wohnsitz. Wird das Recht anderer Länder angewendet, kann es zu Problemen mit Nachlassübertragungen in Tunesien selbst kommen.

  2. Pflichtteilsrecht:
    1. In Tunesien gibt es das sogenannte "Réserve Héréditaire" (gesetzliches Erbteil), das den nahen Verwandten des Verstorbenen einen Pflichtteil am Nachlass garantiert. Die Pflichtteilsberechtigten können in der Regel nicht vollständig von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

  3. Erbschaftssteuer:
    1. Tunesien erhebt eine Erbschaftssteuer auf den Nachlass. Die Höhe der Steuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Wertes des ererbten Vermögens und des Verwandtschaftsgrades zwischen dem Erblasser und den Erben.

  4. Testament:
    1. Es ist in Tunesien möglich, ein Testament zu erstellen, um die Verteilung des Vermögens nach den individuellen Wünschen zu regeln. Es gibt jedoch bestimmte formale Anforderungen, die beachtet werden müssen, damit das Testament gültig ist.

  5. Erbschein:
    1. Ein Erbschein ist oft erforderlich, um das Erbe offiziell anzutreten. Dieser wird in der Regel vom zuständigen Gericht ausgestellt.

  6. Beglaubigungen:
    1. Wenn deutsche Dokumente in Tunesien in einer Nachlassangelegenheit vorgelegt werden müssen, dann sollten sie von einem anerkannten Übersetzer übersetzt und von der tunesischen Botschaft, bzw. einem Konsulat beglaubigt werden.

Erben, die nicht in Tunesien wohnen und keine tunesische Staatsbürgerschaft vorweisen können, sollten sich im jeweiligen Heimatland über notwendige Schritte informieren. In Hamburg und deutschlandweit steht Rechtsanwältin Chaima Louati gern als juristische Begleiterin zur Verfügung.


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