Erbschaftssteuer-Tricks: Was Erben jetzt wissen müssen

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Ein Erbfall bringt nicht nur Emotionen mit sich – sondern oft auch hohe Steuerforderungen. Doch mit der richtigen steuerlichen Beratung lassen sich diese deutlich senken. Steuerberater Florian Enders von tes rechtsanwälte steuerberater erklärt zusammen mit  Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut, welche legalen Gestaltungen es gibt – und warum sich auch nach dem Erbfall noch vieles optimieren lässt.


💼 Die klassischen Tricks – legal und wirkungsvoll

Viele denken erst spät an Steuern – dabei lassen sich durch kluge Planung oft fünf- bis sechsstellige Beträge einsparen. Zu den bekanntesten Maßnahmen zählen:

  • Schenkungen zu Lebzeiten, um Freibeträge mehrfach zu nutzen

  • Nießbrauchsgestaltungen, z. B. bei vermieteten Immobilien

  • Wohnrechte, um den Immobilienwert zu senken

  • Günstige Bewertung von Betriebsvermögen

All diese Möglichkeiten setzen jedoch voraus, dass man rechtzeitig handelt – idealerweise schon Jahre vor dem Erbfall.

🕊️ Wenn der Erblasser schon verstorben ist – was dann?

Auch wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, lohnt sich steuerliche Beratung. Denn:

  • Nicht immer sind alle Freibeträge genutzt worden

  • Immobilien können zu hoch bewertet worden sein

  • Ein steuerliches Gutachten kann den Wert neu ansetzen

  • Nachträgliche Optimierung durch Pflichtteilsverzicht oder Erbverzicht ist möglich


Wir sehen immer wieder Fälle, in denen durch eine zweite Meinung oder ein Bewertungsgutachten erhebliche Steuervorteile erzielt werden konnten – selbst nach dem Erbfall.

sagt Steuerberater Florian Enders.

🧾 Steuerberater Bad Soden – lokal verwurzelt, deutschlandweit im Einsatz

Unsere Kanzlei mit Sitz in Bad Soden und Frankfurt am Main berät Mandantinnen und Mandanten in ganz Deutschland zu erbrechtlichen und steuerlichen Fragen. Wir übernehmen:

  • Die Prüfung von Steuerbescheiden

  • Die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen

  • Die Gestaltungsberatung vor oder nach dem Erbfall

  • Die Kommunikation mit dem Finanzamt


📞 Kostenloses Erstgespräch zur Ersteinschätzung

Sie haben geerbt – oder erwarten ein Erbe in den kommenden Jahren? Vereinbaren Sie ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch mit unserem Steuerberater. Gemeinsam prüfen wir Ihre Möglichkeiten und holen das steuerlich Mögliche für Sie heraus. Bei Gestaltungslösungen können wir dabei Hand-in-Hand mit unseren Rechtsanwälten arbeiten.

E-Mail: info@tes-partner.de



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