Erbschaftssteuer-Tricks: Was Erben jetzt wissen müssen
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Ein Erbfall bringt nicht nur Emotionen mit sich – sondern oft auch hohe Steuerforderungen. Doch mit der richtigen steuerlichen Beratung lassen sich diese deutlich senken. Steuerberater Florian Enders von tes rechtsanwälte steuerberater erklärt zusammen mit Rechtsanwalt Jobst Ehrentraut, welche legalen Gestaltungen es gibt – und warum sich auch nach dem Erbfall noch vieles optimieren lässt.
💼 Die klassischen Tricks – legal und wirkungsvoll
Viele denken erst spät an Steuern – dabei lassen sich durch kluge Planung oft fünf- bis sechsstellige Beträge einsparen. Zu den bekanntesten Maßnahmen zählen:
Schenkungen zu Lebzeiten, um Freibeträge mehrfach zu nutzen
Nießbrauchsgestaltungen, z. B. bei vermieteten Immobilien
Wohnrechte, um den Immobilienwert zu senken
Günstige Bewertung von Betriebsvermögen
All diese Möglichkeiten setzen jedoch voraus, dass man rechtzeitig handelt – idealerweise schon Jahre vor dem Erbfall.
🕊️ Wenn der Erblasser schon verstorben ist – was dann?
Auch wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, lohnt sich steuerliche Beratung. Denn:
Nicht immer sind alle Freibeträge genutzt worden
Immobilien können zu hoch bewertet worden sein
Ein steuerliches Gutachten kann den Wert neu ansetzen
Nachträgliche Optimierung durch Pflichtteilsverzicht oder Erbverzicht ist möglich

Wir sehen immer wieder Fälle, in denen durch eine zweite Meinung oder ein Bewertungsgutachten erhebliche Steuervorteile erzielt werden konnten – selbst nach dem Erbfall.
🧾 Steuerberater Bad Soden – lokal verwurzelt, deutschlandweit im Einsatz
Unsere Kanzlei mit Sitz in Bad Soden und Frankfurt am Main berät Mandantinnen und Mandanten in ganz Deutschland zu erbrechtlichen und steuerlichen Fragen. Wir übernehmen:
Die Prüfung von Steuerbescheiden
Die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
Die Gestaltungsberatung vor oder nach dem Erbfall
Die Kommunikation mit dem Finanzamt
📞 Kostenloses Erstgespräch zur Ersteinschätzung
Sie haben geerbt – oder erwarten ein Erbe in den kommenden Jahren? Vereinbaren Sie ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch mit unserem Steuerberater. Gemeinsam prüfen wir Ihre Möglichkeiten und holen das steuerlich Mögliche für Sie heraus. Bei Gestaltungslösungen können wir dabei Hand-in-Hand mit unseren Rechtsanwälten arbeiten.
E-Mail: info@tes-partner.de
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