Erbschaftsteuer für erbende Kinder

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Überblick über Freibeträge, Steuersätze, steuerfreies Familienheim und sonstige Möglichkeiten zur Vermeidung der Erbschaftsteuer für Abkömmlinge.

Wenn Kinder erben, kann Erbschaftsteuer anfallen. Wann das in welcher Höhe der Fall ist und wie man bei Kindern die Erbschaftsteuer vermeiden kann, Freibeträge und Steuerbefreiungen nutzt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wenn etwas vererbt wird, dann gehören die eigenen Kinder regelmäßig zu den Erben, weil sie sowohl bei der gesetzlichen Erbfolge ganz vorne stehen als auch in den meisten Testamenten als Erben eingesetzt werden.

400.000 Euro persönlicher Erbschaftsteuer-Freibetrag für Kinder

Ob mit den Kindern auch das Finanzamt erbt, hängt insbesondere davon ab, ob das Erbe den Freibetrag übersteigt. Der beträgt für Kinder 400.000 Euro. Das gilt auch für Stiefkinder und Adoptivkinder – nicht aber für Schwiegerkinder, die nur einen Freibetrag von 20.000 Euro haben. 

Die 400.000 Euro Freibetrag stehen im Erbfall gegebenenfalls nicht mehr voll zur Verfügung – und zwar dann, wenn sie ganz oder teilweise bereits durch lebzeitige Schenkungen des verstorbenen Vaters bzw. der verstorbenen Mutter in den 10 Jahren vor dem Erbfall aufgebraucht wurden.

Steuersätze zwischen 7 und 30 Prozent

Soweit das Erbe des Kindes den Freibetrag übersteigt, muss dieser Teil versteuert werden. Für Kinder gelten dann die gestaffelten Steuersätze der Steuerklasse I. Die gehen moderat los mit 7 Prozent bei Erbschaften bis 75.000 Euro über dem Freibetrag und erreichen maximal 30 Prozent bei einem Erbe über 26 Mio. Euro.

Unter Umständen kommt bei Kindern noch ein zusätzlicher besonderer Versorgungsfreibetrag zum Zuge, der je nach Alter des Abkömmlings zwischen 10.300 und 52.000 Euro liegt.

Familienheim bleibt unter Umständen steuerfrei für Kinder

Die wichtigste Steuerbefreiung für Kinder gibt es für das geerbte Familienheim. Ziehen Kinder innerhalb von 6 Monaten nach dem Erbfall in das zuvor vom vererbenden Elternteil bewohnte Wohnhaus bzw. die Eigentumswohnung und nutzen es 10 Jahre selbst als Hauptwohnsitz, fällt für diese Immobilie keine Steuer an. Bei größeren Objekten, muss allerdings der Teil, der eine Wohnfläche von 200 qm übersteigt, versteuert werden.

Sonstige Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer

Neben dem Freibetrag von 400.000 Euro und der Steuerbefreiung für das Familienheim gelten für Kinder natürlich auch DIE Steuergeschenke, die für alle ANDEREN bei der Erbschaft gelten. Daher unterliegt unter Umständen ein geerbtes Unternehmen gar nicht der Erbschaftsteuer, wenn es vom Sohn bzw. der Tochter weitergeführt wird. Außerdem gibt es noch ein paar Freibeträge für Hausrat und sonstige Gegenstände im Nachlass.

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