Erbschein: Was ist zu beachten, wenn es Probleme gibt

  • 3 Minuten Lesezeit
  • Voraussetzungen für die Ausstellung eines Erbscheins
  • Lösung von Konflikten zwischen Erben
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Wenn der Nachlass nach einem Todesfall zu organisieren und zu verteilen ist, wird man schnell mit dem Thema „Erbschein“ konfrontiert. Banken, Behörden oder Unternehmen verlangen häufig einen Erbschein, bevor sie die Rechte des Erben anerkennen. Im folgenden Artikel klären wir über die wichtigsten Punkte auf.


Was ist ein Erbschein?


Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt. Viele denken irrtümlich, dass man erst mit Erhalt des Erbscheins Erbe wird. Dies ist nicht korrekt. Erbe wird man kraft Gesetzes in der Sekunde des Todes des Erblassers. Der Erbschein dient als Nachweis für die Eigenschaft als Erbe und die Erbquoten in Form einer öffentlichen Urkunde.


Wie erhält man einen Erbschein?


Der Erbschein wird nicht von Amts wegen, also nicht automatisch vom Nachlassgericht ausgestellt, sondern nur auf Antrag. Für die Beantragung sind Nachweise, wie bspw. Geburts- und Sterbeurkunden, Testamentseröffnung etc. vorzulegen. Die Kosten für einen Erbschein sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Sie sind vom Antragssteller zu tragen.


Den Erbschein kann man beim Nachlassgericht oder bei jedem Notariat beantragen. Antragsberechtigt ist jeder Erbe. Für den Antrag selbst wird die Zustimmung der Miterben nicht benötigt. Das Gericht leitet anschließend das Erbscheinverfahren ein, prüft die Angaben und Nachweise des Antragsstellers und kontaktiert sämtliche Miterben, um ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.


Probleme beim Erbscheinverfahren


Die Erben zu bestimmen kann vor allem bei handschriftlichen Testamenten schwierig sein, da viele Laien bspw. Erben und Vermächtnisse verwechseln oder nicht eindeutig benennen. Das Testament ist in diesen Fällen auszulegen. Dabei kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Miterben kommen.


Oft liegen dem Gericht auch mehrere Testamente vom Erblasser vor, so dass darüber gestritten wird, welches Testament letztendlich gilt. Streit kann es auch geben, wenn Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichten (klassisch Berliner Testament) und der Überlebende nach dem Tod seines Partners neu testiert hat. Hier muss genau geprüft werden, ob das nachträglich errichtete Testament wirksam ist.


Sind Miterben mit dem beantragten Erbschein nicht einverstanden – beispielsweise, weil die Erbquoten falsch berechnet wurden oder bestimmte Erben nicht aufgelistet wurden – können sie schriftlich Einwände gegen den Antrag erheben. Dann liegt ein streitiges Verfahren vor, so dass das Nachlassgericht näher zu prüfen hat, welcher Miterbe Recht behält. In solchen Fällen empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung und Unterstützung.


Falschen Erbschein vermeiden


Beantragt einer der Miterben einen „falschen“ Erbschein, sollten die anderen Miterben dringend dagegen vorgehen und die Frist zur Stellungnahme nicht verpassen. Andernfalls hat der falsche Erbschein in der Öffentlichkeit Bestand. Es besteht das Risiko, dass der falsche Erbe rechtswidrig über den Nachlass verfügt und zum Beispiel Konten auflöst.


Wenn Sie also vom Nachlassgericht benachrichtigt werden, dass ein Erbschein beantragt wurde, sollten Sie die Richtigkeit des Antrags unbedingt prüfen. Ist bereits ein falscher Erbschein erteilt worden, muss dessen Einziehung beantragt werden.


Wie können wir helfen/Sie brauchen Unterstützung?


Sie haben noch Rückfragen zu dem Thema Erbschein und Verfahren? Gerne beraten wir Sie oder helfen wir Ihnen bei der Beantragung eines Erbscheins. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch vor dem Nachlassgericht, wenn es Streitigkeiten gibt.


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Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte

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