Erbunwürdigkeit und Erbunwürdigkeitsklage: Hierdurch kann die Erbfolge geändert und ein Testament angegriffen werden.

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Erbunwürdigkeit und Erbfolge

Die Erbfolge in Deutschland wird entweder durch gesetzliche Bestimmungen oder durch ein Testament geregelt. 

Während die gesetzliche Erbfolge die Verwandtschaftsverhältnisse und den Ehegattenstatus berücksichtigt, ermöglicht ein Testament dem Erblasser, individuelle Anordnungen über sein Vermögen nach dem Tod zu treffen. 

Ein besonderer Aspekt, der die Erbfolge beeinflussen kann, ist die Erbunwürdigkeit. Sie stellt einen Umstand dar, durch den eine Person von der Erbschaft ausgeschlossen werden kann, selbst wenn sie gesetzlich oder testamentarisch als Erbe vorgesehen war.


2. Was versteht man unter Erbunwürdigkeit?

Erbunwürdigkeit ist ein Rechtsbegriff, der bestimmte schwere Verfehlungen einer Person gegenüber dem Erblasser beschreibt, die dazu führen, dass diese Person als unwürdig angesehen wird, das Erbe anzutreten. 

Die Voraussetzungen und Gründe für eine Erbunwürdigkeit sind in den §§ 2339 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Zu den Gründen zählen unter anderem:

  • Vorsätzliche und rechtswidrige Tötung oder Tötungsversuch des Erblassers.
  • Vorsätzliche und rechtswidrige schwere Körperverletzung oder Freiheitsberaubung des Erblassers.
  • Betrug oder Zwang bei der Errichtung eines Testaments.


3. Rechtsfolgen einer Erbunwürdigkeit

Die Feststellung der Erbunwürdigkeit hat weitreichende Rechtsfolgen. Der Erbunwürdige wird so behandelt, als wäre er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr am Leben. 

Dies bedeutet, dass er von der Erbfolge ausgeschlossen ist und keine Rechte am Nachlass geltend machen kann. Die Erbunwürdigkeit wirkt sich auch auf die Abkömmlinge des Erbunwürdigen aus, es sei denn, sie können erben, ohne dass der Erbunwürdige als Zwischenerbe gilt.


4. Die Erbunwürdigkeitsklage

Um die Erbunwürdigkeit durchzusetzen, kann eine Erbunwürdigkeitsklage erhoben werden (Anfechtung im Wege der Klage). Diese Klage dient dazu, das Gericht von der Erbunwürdigkeit einer Person zu überzeugen. 

Berechtigt zur Erhebung der Klage sind in der Regel diejenigen, die ein rechtliches Interesse am Ausschluss des Erbunwürdigen haben, wie andere Erben oder der Nachlassverwalter. 

Die Klage muss innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Kenntnis der erbunwürdigen Handlung und des Erbfalls erhoben werden. Die relevanten Rechtsnormen finden sich ebenfalls im BGB.


5. Fazit

Die Regelungen zur Erbunwürdigkeit und die Möglichkeit, eine Erbunwürdigkeitsklage zu erheben, bieten ein wirksames Mittel, um die Erbfolge zu beeinflussen und gegen unangemessene testamentarische Anordnungen vorzugehen. Sie stellen sicher, dass Personen, die durch ihr Verhalten gegenüber dem Erblasser schwerwiegend verstoßen haben, nicht von dessen Vermögen profitieren können.

Aufgrund dem Erfordernis der gerichtlichen Geltendmachung ist zwingend ein fachkundiger Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Zumal bei einem Streitwert ab EUR 5.001,00 beim Landgericht Anwaltszwang besteht (§ 78 ZPO).



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für eine rechtliche Beurteilung und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete durchsetzungsstark und resolut auch Ihre Interessen ggü. Miterben, dem Testamentsvollstrecker, dem Nachlassgericht, dem Finanzamt und Behörden. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder Schreiben Sie mich an.

Ich berate bundesweit vor Ort oder via Zoom als Fachanwalt in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht, u. a. in den Städten und Großräumen um Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Freiburg, Ulm, Augsburg, München, Frankfurt, Wiesbaden, Saarbrücken, Kaiserslautern, Bonn, Wuppertal, Duisburg, Nürnberg, Münster, Saarbrücken, Düsseldorf, Köln, Dortmund, Hannover, Kassel, Leipzig, Dresden, Bremen, Hamburg und Berlin.


#Erbunwürdigkeit #Erbunwürdig #Erbunwürdigkeitsklage #Anfechtung #Testament #AnfechtungTestament #AnfechtungErbschaft #Erbrecht #Erbfall #Nachlass #Erbe #Vererbung #Erbengemeinschaft #ErbrechtsAnwalt #ErbrechtRechtsanwalt #Rechtsanwalt #Anwalt #Fachanwalt #RechtsanwaltfürErbrecht #Testamentsvollstrecker #Abwickler #Nachlassabwickler #Erbenermittler #Erbenermittlung


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.

Beiträge zum Thema